Dies ist eine Diskussion zu Leichtbauwand in Eigentumswohnung innerhalb des Forums Baurecht
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| Leichtbauwand in Eigentumswohnung mal angenommen in einem Mehrfamilienhaus soll in einer Eigentumswohnung ein Teil des Wohnzimmers durch eine Leichtbauwand abgetrennt werden. Vom Flur aus wird eine zugmachte Tür wieder geöffnet, um den Raum zu erreichen. Ist dies durch die Eigentümergemeinschaft zustimmungspflichtig? Tragende Wände etc. sind nicht verändert worden, die Tür war schon mal vorhanden, zumindest ist sie in Umrissen noch zu erkennen und die Wohnung ist Eigentum. Freue mich auf Eure Aussagen. Die Verwalterin fordert die Entfernung der Wand, da ohne Genehmigung gezogen. Wie sehen Sie das? Vielen Dank. Gruß ORie |
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| AW: Leichtbauwand in Eigentumswohnung Die Nutzungen gleich weeclher Art im Bereich des Sondereigentums ist nicht durch die Gemeinschaft zu bneeinflussen,auss das Gemeinschaftseigentum wäre betroffen. Es kommt als darauf an, ob die Wände Gemeinschaftsgeigentum sind. Das steht aber in der Teilungserklärung.Wenn die Tür in der WEG-Zeit schon mal da war, kann sie wieder dahin. Im Übrigen kann nur bei erheblichem berechtigten Interesse eine Ablehnung ausgesprochen werden. Gruß visionverwahrer |
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