Dies ist eine Diskussion zu Lärmschutzauflagen in Baugenehmigung nicht erfüllt innerhalb des Forums Baurecht
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| In einem Neubaugebiet werden Reihenhäuser (u.a. Häuser) errichtet. Die Häuser wurden über einen Bauträger erstellt und auch das Grundstück war vorreserviert... mit allen "Annehmlichkeiten" die das grundsteuerrechtlich für eine Stadt bedeutet... Selbige Stadt hatte an einer angrenzenden Bahnlinie eine Lärmschutzwand geplant und das wohl auch den Baubetreuungsunternehmen mitgeteilt. In der Baugenehmigung Stünde(sinngemäß): Vorraussetzung für die Errichtung der Häuser nach Lärmschutzklasse 2 ist die Errichtung einer Lärmschutzwand zur Bahnlinie. Ansonsten ist nach Lärmschutzklasse 3 zu bauen. Gebaut wurde nach der schlechteren Klasse, weil die Wand ja kommen soll(te) Das "Projekt" Lärmschutzwand ist dann irgendwie in Vergessenheit geraten. (Der Hinweis in den Bauanträgen wird aber immer noch genau so in die Bauanträge geschrieben). Trotzdem wurde fleißig in LS Klasse 2 gebaut. Nun ist irgendwie aufgefallen, dass die Lärmschutzwand sich nicht ohne erheblichen Aufwand errichten lässt z.B. Sperrung der Bahnlinie nicht ohne weiteres möglich o.ä. oder warum auch immer man sich vorstellen kann, dass die Wand halt nicht gebaut würde und so recht macht Keiner Anstalten die LS Wand zu bauen, was ja dazu führen würde, dass alle Anwohner mit zu niedrigem Lärmschutz gebaut hätten. Jetz meine Fragen: - Ich meine, man kann nur Forderungen gegen den/die Baubetreuer/Bauträger stellen, imho sind diese verantwortlich die Auflagen einzuhalten. Da die Lärmschutzwand ja noch nicht gebaut war, hätten sie sogar imho zu dem Zeitpunkt gar nicht nach der geringeren Lärmklasse bauen dürfen, es sei denn sie wär sich sicher gewesen, bei Einzug hätte es die Wand dann gegeben. Richtig? - Bei welchem Amt könnte man wie, wo, was, wen anzeigen, weil die Auflagen nicht erfüllt sind? - Die Stadt selbst könnte man ja zu gar nichts zwingen, weil Baugenehmigungen ja immer frei von Rechten Dritter sind, richtig? - Wie lange hätte man Zeit zum handeln, denn ein versteckter Mangel liegt ja wohl nicht vor, man wird rechtlich wohl von jedem Bauherrn erwarten, dass er seinen eigenen Bauantrag gelesen hat (ich tippe 5 Jahre Gewähgrleistung nach Endabnahme) - Kann es sein, dass die Kosten der Lärmschutzwand auf die Anwohner umgelegt werden und wenn ja können diese Kosten an die Bauträger weitergeleitet werden (angenommen Häuser wurden als Komplettangebote schlüsselfertig verkauft) Danke schon mal für alle sachdienlichen Antworten Geändert von vision1001 (18.11.2011 um 22:00 Uhr). Grund: noch weiter anonymisiert |
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| AW: Lärmschutzauflagen in Baugenehmigung nicht erfüllt
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Lärmschutzauflagen in Baugenehmigung nicht erfüllt Ja sorry... hatte versucht mich dran zu halten, dachte aber in meinen Fragen wären formulierungen "Was könnte ich machen" wären hypothetisch genug... ich hoffe in der jetzigen Fassung ist es Regelkonform, ansonsten bräuchte ich leider etwas genauere Hilfestellung wie es zu formulieren wäre... bin ja neu hier, aber ernsthaft gewillt mich ordentlich einzubringen |
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| AW: Lärmschutzauflagen in Baugenehmigung nicht erfüllt Zuständig ist die Behörde, die die Baugenehmigung erteilt hat. Landratsamt oder kreisfreie Stadt. Diese Behörde hat Baukontrolleure, die bei einem entsprechenden Hinweis prüfen, ob die Auflagen der Baugenehmigung eingehalten wurden. |
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