Dies ist eine Diskussion zu Kran über Haus "geparkt" - Hauswand voll mit Kot innerhalb des Forums Baurecht
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| Kran über Haus "geparkt" - Hauswand voll mit Kot vielleicht könnt Ihr mir zu folgendem Fall helfen. Anwohner A wohnt seit 1 Jahr in einem Neubaugebiet. Nun wird gegenüber ein Haus gebaut. Dafür hat die Baufirma ein Kran aufgebaut. Der Kran wurde pünktlich zum Wochenbeginn über das Haus von Anwohner A geparkt. Dieser Kran bietet eine super Sitzmöglichkeit für Vögel (ca. 1000e) die nun die komplette Hauswand von Anwohner A mit Beeren zugekotet haben. Hat Anwohner A ein Recht auf Reinigung? Oder was kann Anwohner A in diesem Fall machen. Wäre schön wenn mir jemand zu diesem Fall helfen könnte. Liebe Grüße David |
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| AW: Kran über Haus "geparkt" - Hauswand voll mit Kot oh,oh, da hat der anwohner wohl die a....-karte gezogen. ![]() ich fürchte, er muss selber putzen. der kranbetreiber ist nicht für die freifliegenden wildvögel haftbar zu machen und die vögel selber auch nicht. ob vielleicht eine gebäudeversicherung zuständig sein könnte...? das müssten mal unsere versicherungsexperten sagen. |
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| AW: Kran über Haus "geparkt" - Hauswand voll mit Kot Hallo Zeiten, erst einmal vielen Dank für deine Antwort. Das bedeutet also, dass Anwohner/Besitzer A absolut keinen Anspruch bei der Baufirma hat? Hätte die Baufirma nicht Anwohner A Informieren müssen, dass ein Kran über seinem Dach "schwebt"? Wie siehts mit der Versicherung aus? Besitzer A hat eine Gebäudeversicherung. In dieser Gebäudeversicherung ist Vandalismus (z.B. Grafiti) versichert. Zählt der Vogelschwarm hier mit dazu? Wir sprechen hier über eine Hauswand mit ca. 1000 Kotflecken! Grüße David |
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| AW: Kran über Haus "geparkt" - Hauswand voll mit Kot Über dem Haus geparkt: ich habe mal irgendwo gelesen, dass solche hohen Baukräne im Ruhezustand nicht arretiert werden, damit sie sich bei stärkerem Wind drehen können. Sonst besteht die Gefahr, dass so ein Kran vom Wind umgerissen wird. Daher ist es also mehr oder weniger vom Wind abhängig, in welche Richtung sich der Kran dreht. Vielleicht können die dort arbeitenden Bauleute das bestätigen? |
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| AW: Kran über Haus "geparkt" - Hauswand voll mit Kot Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kran über Haus "geparkt" - Hauswand voll mit Kot Darf man überhaupt derart den Luftraum des Nachbargrundstücks "verletzen"? Mit der Baggerschaufel darf man es jedenfalls nicht, der Nachbar kann einem ein "Überschwenken" untersagen, wenn es ihm nicht passt. Habe selber gebaut und kenne die Windfreistellung und deren Notwendigkeit, trotzdem die Frage. |
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| AW: Kran über Haus "geparkt" - Hauswand voll mit Kot Zitat:
Anders dürfte die Sachlage bei aktivem Kranbetrieb sein. Das Überfahren eines fremden Gundstücks, zudem mit Last, dürfte ohne Genehmigung nicht zulässig sein. Das ist aber jetzt mal meine persönliche Einschätzung.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kran über Haus "geparkt" - Hauswand voll mit Kot Müsste man nicht von Dach sprechen? Und regnet es bei Euch nie? Und wieso pünktlich zum Wochenbeginn Kran "geparkt"? Die Windfreistellung erfolgt doch nur nachts und am Wochenende. Da ansonsten doch wohl Bautätigkeit vorliegen wird, werden die Vögel nicht den ganzen Tag da sitzen. Wie lange wird denn voraussichtlich gebaut werden? Üblicherweise wird Vogelkot unter "ähnliche Stoffe" gem. § 906 Abs. 1 BGB subsumiert. Desweiteren käme § 1004 BGB in Betracht. Gruß moriarty
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Kran über Haus "geparkt" - Hauswand voll mit Kot In Ergänzung: meine "persönliche" Einschätzung scheint in die richtige Richtung zu deuten: Urteil OLG Frankfurt Az 4 W 43/10. http://www.lareda.hessenrecht.hessen...e=1&doc.part=L Dsa Urteil bezieht sich zwar auf das Hessische Nachbarschaftsrecht ("Hammerschlags- und Leiterrecht"), dürfte so aber auch in anderen Bundesländern zutreffen.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Kran über Haus "geparkt" - Hauswand voll mit Kot Dazu fällt mir ein Witz ein: Tünnes u. Schäl spazieren über den Domplatz. Plötzlich "sch..." dem Tünnes eine Taube auf die Jacke. Sagt der zum Schäl: "Mist, hast du ein Papiertuch dabei?" Antwortet der: "leider nein, aber mach dir nix draus, die holst du eh nimmer ein"!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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