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Keine Mängelbeseitigung trotz Abnahmeprotokoll

Dies ist eine Diskussion zu Keine Mängelbeseitigung trotz Abnahmeprotokoll innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 10:20
Boardneuling
 
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Angry Keine Mängelbeseitigung trotz Abnahmeprotokoll

Angenommen, Bauherr X hat ein Haus mit Bauträger Y gebaut. Einzugstermin war am 08.09.2011 Im Nachgang bei der DEKRA Abnahme stellen sich insgesamt 26 Mängel im und am Haus heraus, die im Abnahmeprotokoll festgehalten werden. Die Frist zur Beseitigung endet am 01.10.2011 und bis dahin ist nicht ein einziger Mangel behoben worden. Geschweige denn das auf mehrmaliger Nachfrage immer nur Aussagen kommen, wir kümmern uns. Der zuständige Bauleiter ist nicht mehr zu erreichen......

Ebenso ist die mit im Kaufpreis enthaltene Photovoltaikanlage in der Größenordnung von 4,3 kw zu diesem Zeitpunkt nicht installiert. Dieses wurde nun getätigt, ans Netz ist sie aber bis heute nicht gegangen. Auf Nachfragen beim Bauträger sagte man das es wohl bei denen vergessen worden sei, aber nachgeholt wird. (Ist bis heute nicht passiert) Die Anlage ist für die komplette Einspeisung ins Netz des Stromanbieters gedacht und dementsprechend fehlen die Einnahmen die vom Stromanbieter Z gezahlt werden würden. Zum anderen gibt es für dieses Jahr noch Zuschüsse und Förderungen für diese Anlage. Gekauft wurde im Jahr 2010 bei Hausbauvertragsabschluss.

Nun die Frage: welche Möglichkeiten hat der Bauherr seinen Anspruch auf Nacherfüllung geltend zu machen, bestehen Schadensersatzansprüche a.) wegen dem Nichtbetreiben der Photovoltaikanlage, wenn ja in welcher Höhe etwa? b.) wegen der Nichterfüllung der Mängelbeseitigung

Vielen Dank für die Antworten
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  #2 (permalink)  
Alt 11.11.2011, 11:14
V.I.P.
 
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AW: Keine Mängelbeseitigung trotz Abnahmeprotokoll

Der Bauherr kann unter letztmaliger angemessener Fristsetzung den Bauträger zur Mängelbeseitigung auffordern, unter gleichzeitiger Androhung der Ersatzvornahme. Verstreicht diese Frist, kann er die Mängel anderweitig beheben lassen und dieses dem Bauträger in Rechnung stellen
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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