Dies ist eine Diskussion zu Kein Vertrag mit Architekt - Rechnung? innerhalb des Forums Baurecht
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| angenommen Familie F will sich von Architekt A ein Haus planen lassen. Es kommt zu einer Besichtigung des Grundstücks und dann zu einem ersten Termin - dort erklärt Familie F dem Architekt A, was sie sich vorstellt. Architekt A beginnt zu planen und zeigt Familie F einen Entwurf - der berücksichtigt aber einige der Muss-Wünsche von Familie F nicht. Man bespricht sich und stellt fest was gut ist und was anders werden muss. Beim nächsten Termin hat Architekt A wieder Entwürfe: die besprochenen Dinge sind aber teilweise immer noch nicht berücksichtigt - dafür sind Dinge die für gut befunden wurden, plötzlich geändert / weg. Architekt A schiebt alles auf seine Mitarbeiterin M und erklärt, dass Familie F natürlich Recht hat und das Mist sei so nicht gehen würde. Beim nächsten Mal soll alles besser werden.. wird es aber nicht. So geht das ein paar mal und jedes Mal soll M Schuld gewesen sein. Familie F weist darauf hin, dass Architekt die Entwürfe doch vorher durchsehen solle und der Familie diesen Mist erst gar nicht zeigen soll.. Nach ca. 5 Mist-Entwürfen beschließt Architekt A das Ganze nun selbst zu planen und zeigt beim nächsten Mal seinen eigenen Entwurf - der ist deutlich besser aber immer noch rund. Zwischenzeitlich sind 4 Monate vergangen - Familie F hat genug, denn auch das Nicht-Bauen kostet Geld, da so lange weiter gemietet aber das Grundstück schon finanziert werden muss. Familie F sagt dem Architekt also, dass man nicht weiter zusammen arbeitet. Architekt A zeigt Verständnis. Familie F sagt er solle seine Unkosten in Rechnung stellen. Es gab vom Architekt A schwaz-weiß Pläne im Maßstab 1:100 und ein paar ansichten. Alle Pläne sind unbrauchbar und Familie F hat einen neuen Architekten der auf Anhieb einen passenden Plan zeichnet (der nichts mit den vorherigen zu tun hat) - dieser wird zur Baugenehmigung eingereicht. Nach Einreichen der Pläne des anderen Architekten beim Bauamt, kommt dann auch die Rechnung von Architekt A - 2 Monate nach der Trennung. Abgerechnet werden 75h zu einem netto-stundensatz von 60EUR für architekt und mitarbeiterin (40h). Es gibt einen stundennachweis. Wie gesagt gab es zwischen Familie F und architekt A keinerlei vereinbarung. Familie F hat den architekt öfter nach den kosten für das geplante haus gefragt - der hat aber niemals auch nur eine ungefähre hausnummer gesagt, weil das nicht möglich sei und auch nie abgefragt was familie F überhaupt leisten kann. Der rechnungsbetrag scheint familie f sehr hoch - in anbetracht dessen, dass überhaupt nichts verwertbares dabei raus kam. Einen Aufwandsersatz ist Familie F schon bereit zu zahlen. Hat Familie F irgendwelche Möglichkeiten? Kann/ müsste eigtl. nach hoai abgerechnet werden? Was würde dabei rauskommen? (Im eingereichten Bauantrag steht eine geschätzte Baukostensumme von TEUR 420 des anderen architekten - architekt a ist sehr gut mit dem bauamtsleiter befreundet... auf dessen wohlwollen Familie F wiederum auch hofft). |
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| AW: Kein Vertrag mit Architekt - Rechnung? Der Vertrag ist durch konkludentes Handeln zustande gekommen. Familie F beschreibt dem Architekten, was Sie für ein Haus haben wollen, Sie besichtigen gemeinsam das Grundstück, A stellt F den Entwurf vor, F will eine Überarbeitung haben, usw. Nach HOAI wäre das Grundhonorar für LP 1-3 (Grundlagenermittlung, Vorentwurf und Entwurf) 21% von 31.500€ bei einem Wert von 420.000€. Hätte A den Entwurf fertiggestellt, ständen Ihm ca. 6615€ zu. Da es soweit aber nicht gekommen ist, würde ich mit A nochmal sprechen und Ihm sagen, dass er noch mal in sich gehen soll und seine unnützen Arbeitsstunden von den 75 runterrechnet. Ich denke mal, da dürfetn am Ende ca. 3% Grundlagenermittlung + ein Entwurf in der Rechnung stehen (ca. 2,5 %), da die anderen angeblich für die Tonne waren. Sprich 5,5% von 31.500€ = 1733€. |
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