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kaufvertrag ausreichend oder ohne grundbucheintrag ohne bedeutung ?

Dies ist eine Diskussion zu kaufvertrag ausreichend oder ohne grundbucheintrag ohne bedeutung ? innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 15.11.2011, 20:42
clr clr ist offline
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kaufvertrag ausreichend oder ohne grundbucheintrag ohne bedeutung ?

mal angenommen, herr c möchte von herr w eine wohnung kaufen. herr w(50) wohnt in dem haus der eltern. es hat 3 parteien. 2 von den eltern selber genutzt und die 3. benutzt herr w selbst. nur die eltern(76, 75) stehen im grundbuch.
herr w und c würden ein kaufvertrag abschliessen in dem alles vermerkt ist was in dem kauf beinhaltet ist. u.a.das die wohnung herrn c als ETW überlassen wird,und das herr w solange noch in der wohnung bleibt bis die eltern versterben und wenn er das haus vererbt bekommt und würde dann auch herr c ins grundbuch kommen. herr w wohnt schon sein lebenlang in dem haus und zahlt auch den darlehen ab. er hat sich auch auf dem hinter hof seine eigene firma aufgebaut, so das auszuschließen sei dass herr w mit dem geld einfach "verschwinden"
würde.
im falle dass es zu irgendwelchen nicht einkalkulierten problemen kommt, hat herr c dann mit seinem kaufvertrag irgendwelche ansprüche?! oder ist der vertrag einfach nur ein stück papier da es noch kein grundbucheintrag gibt oder herr w eine wohnung verkauft die ihm noch nicht gehört???
würde man dem herrn c von dem kauf abraten?!

würde mich mal interesse wie sie diese situation erörtern würden-
bedanke mich schon einmal im vorraus.

p.s. ich hoffe ich habe den beitrag in der richtigen kategorie abgelegt.

beste grüsse
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Alt 15.11.2011, 21:00
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AW: kaufvertrag ausreichend oder ohne grundbucheintrag ohne bedeutung ?

Jeder vernünftige Mensch würde abraten, ein Notar wahrscheinlich die Hände über dem Kopf zusammenschlagen.
W verkauft an C also
-etwas das nicht existiert (die ETW entsteht erst, wenn im Grundbuch eine Teilungserklärung vollzogen wurde)
-und das ihm nicht gehört (die Eltern stehen im Grundbuch, dass er Erbe wird, kann er nur hoffen).

Wer dafür Geld ausgibt ist echt selber schuld, wenn er es nicht mehr wiedersieht.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 21:28
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AW: kaufvertrag ausreichend oder ohne grundbucheintrag ohne bedeutung ?

danke für die schnelle antwort. vll noch als gedanken anstoss.
herr w und c sind schon seit bereits 20jahren freunde, und auch durch die kinder und patenschaft "eng" verbunden. weise leute sagen "bei geld höre die freundschaft auf".
da ist auch ncihts gegen einzuwenden.
wäre es denn nicht auch eine möglichkeit diesen vertrag als eine leihung zu betiteln und wenigstens so den anspruch auf sein geld zu sichern???
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Alt 15.11.2011, 21:40
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AW: kaufvertrag ausreichend oder ohne grundbucheintrag ohne bedeutung ?

DonCorleone hat eigentlich schon alles gesagt: so ein vertrag ist ungültig. und wäre völlig unverantwortlich!!!

nur mal so ein tip, was wird sein, wenn die eigentümer, also die eltern nun pflegebedürftig werden, in ein pflegeheim müssen, das muss bezahlt werden, da ist ein haus ganz schnell mal verkauft. danach hat weder sohn noch "käufer" irgendwelche rechte an der hütte.

oder wenn der sohn nun einen unfall erlitte, eventuell stürbe, da würde er nie erbe werden.... ja und dann?

wenn man gern son deal machen möchte, muss zunächst die wohnung als eine eigentumswohnung umgeschrieben werden und ins grundbuch eingetragen werden. danach könnte sich der sohn die wohnung schenken lassen und dann könnte er sie verkaufen.... (nur mal so gesponnen!)

das alles muss zwingend über einen notar geregelt werden.

immobiliengeschäfte sind nur mit notarieller beurkundung wirksam. ein stück papier, was man da jetzt unterschreiben würde ist ganz genau gar nichts wert.
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Alt 03.12.2011, 11:13
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AW: kaufvertrag ausreichend oder ohne grundbucheintrag ohne bedeutung ?

Zudem wäre so ein Vertrag auch dem Erbrecht folgend unwirksam.
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Alt 03.12.2011, 11:53
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AW: kaufvertrag ausreichend oder ohne grundbucheintrag ohne bedeutung ?

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im falle dass es zu irgendwelchen nicht einkalkulierten problemen kommt, hat herr c dann mit seinem kaufvertrag irgendwelche ansprüche?! oder ist der vertrag einfach nur ein stück papier da es noch kein grundbucheintrag gibt oder herr w eine wohnung verkauft die ihm noch nicht gehört???
Ich kann mich meinen Vorrednern nicht anschließen. Selbstredend kann man auch eine noch nicht existente oder noch nicht im eigenen Eigentum befindliche Sache verkaufen bzw. kaufen lassen, es handelt sich dann regelmäßig um eine emptio rei speratae und ein solcher Vertrag verpflichtet den Verkäufer im Bedingungseintritt zur Teilung und Auflassung. Zu beachten ist natürlich, dass ein solche Vertrag der notariellen Beurkundung bedarf.

Wirtschaftlich ist das natürlich im hohen Maße unsinnig, denn es gibt keine Sicherheit, dass die gekaufte Sache jemals vom Verkäufer übereignet werden kann. Es wäre daher mehr als dumm, auf diese bloße Hoffnung hin Geld zu zahlen.
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