Dies ist eine Diskussion zu Immobilienmarker erschleicht sich Provision? innerhalb des Forums Baurecht
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| Immobilienmarker erschleicht sich Provision? Folgernder Fall: Ein Hausverkäufer stell eine Immobilie privat ins Internet. Ein Markler sieht das Angebot und fragt die Besitzer, ob er das Angebot seinen Kunden unterbreiten darf. Sie willigen ein, unterschreiben allerdings keinerlei Verträge. Der Makler stellt diese Immobilie selbst auch ins Internet zum Verkauf. Eine dritte Person, sieht das Angebot des Marklers, geht davon aus, das die Besitzer den Markler beauftragt haben, und möchte nun das Haus kaufen. Beim Gespräch mit den Besitzer stellt sich heraus, daß diese den Markler nie beauftragt haben. Müssen die Käufer jetzt die Marklergebühren zahlen, auch wenn der Markler nie beauftragt wurde und auch keinerlei Leistung wie Besichtigungen, Unterlagen besorgen etc. erbracht hat? Was wäre wenn der Käufer einfach sagt, er würde das Haus nicht kaufen und wickelt den Kauf dann privat mit den Besitzern ab. Kann der Markler dann Ansprüche stellen. Darf er Nachforschungen anstellen um den Käufer herauszufinden? Grüße Guido |
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| AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision? Zitat:
und der makler teilt der person nicht mit, dass der eine provision in höhe von xx bekommt? bzw. steht es nicht in der anzeige des maklers, dass er einen provisionsanspruch an die käuferin hat...? - das würde mich sehr wundern... und es gibt auch keinen schriftlichen vertrag zwischen interessentin und makler? Zitat:
Zitat:
frage 2: kam der kontakt zwischen besitzer und käufer nun durch den makler zu stande oder wie sonst ist der käufer an den besitzer gekommen? Zitat:
Zitat:
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| AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision? Ein Makler muss keinen schriftlichen Auftrag vom Verkäufer haben. Provision wird dann fällig, wenn der Interessent Maklerdienste in Anspruch genommen hat, in vorheriger Kenntnis dessen Provisionsverlangens und es dadurch zu einem Kauf kommt. Um das beurteilen zu können, gibt die Frage zu wenig her. Erschlichen wird da nichts! |
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| AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision? Der Kontakt erfolgte rein übers Internet direkt beim Markler Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der Markler scheint sich schon gut abgesichert zu haben. Welche Möglichkeiten bleiben dem Käufer? Kann er zumindest die Provision herabsetzen, da keinerlei Leistung, außer das Angebot ins Netz zu stellen erfolgte. Is die Provision nicht eine Bezahlung für geleistet Arbeit? |
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| AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision? Damit hat er eine provisionsauslösende Tätigkeit erbracht! Zitat:
1. Nachweis der Vertragsgelegenheit (das ist hier geschehen). 2. Vermittlung des Vertrages. So sagt es der § 652 BGB. Die Provision wird wohl bezahlt werden müssen! |
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| AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision? die antowrt von schielu is perfekt! Zitat:
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Zitat:
wo man eventuell nach einem haken suchen könnte... hier ging es um eine sache, die rein übers internet lief. möglicherweise gibt es hier rücktrittsrechte der kundin, auf die der makler hätte hinweisen müssen, welches er (wenn man "glück" hat) nicht gemacht hat....??? da bin ich allerdings überfragt, ob es wirklich auch bei maklerverträgen soche rücktrittrechte gibt... @schielu...??? |
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| AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision? http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=764 http://www.breiholdt.de/show_news.php?id=733 Das Thema ist sehr komplex. Es kommt auf Kleinigkeiten an. Dafür, ich schrieb es bereits, gibt das bisher Geschriebene zu wenig her. - Wie genau war das Provisionsverlangen des Maklers im I-Net formuliert. - Wie war der darauf folgende Ablauf im einzelnen genau geartet...? |
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| AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision? Kann der Verkäufer sie Einwilligung zur Weitergabe der Immobilie beim Makler widerrufen? Gibts da Fristen? Details folgen... |
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| AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision? Zitat:
An dem Verhältnis zwischen Makler und Interessenten ändert das nichts! Ein Makler hat immer zwei "Verträge", einen zwischen ihm und dem Verkäufer und einen zwischen ihm und dem Käufer. Beide haben nichts miteinander zu tun! |
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| AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision? Der Kaufinteressent kann hier sowohl mit dem Makler (wegen Provisionssenkung) als auch mit dem Verkäufer (Übernahme der Provision oder eines Teils davon) verhandeln. Druckmittel: er tritt vom Kauf zurück. Er sollte nicht versuchen, den Kauf jetzt nicht durchzuziehen und sich ein Jahr später mit dem Verkäufer ohne Makler zu einigen. Das geht nicht! Dass der Makler hier im Sachverhalt als Trittbrettfahrer agiert, ist rechtlich unerheblich, er kriegt die Provision. Ich habe als Kaufinteressent auch identische Nachweise von verschiedenen Maklern gekriegt...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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