Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Immobilienmarker erschleicht sich Provision?

Dies ist eine Diskussion zu Immobilienmarker erschleicht sich Provision? innerhalb des Forums Baurecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 09:32
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Immobilienmarker erschleicht sich Provision?

Hallo.

Folgernder Fall:
Ein Hausverkäufer stell eine Immobilie privat ins Internet.
Ein Markler sieht das Angebot und fragt die Besitzer, ob er das Angebot seinen Kunden unterbreiten darf. Sie willigen ein, unterschreiben allerdings keinerlei Verträge.

Der Makler stellt diese Immobilie selbst auch ins Internet zum Verkauf.
Eine dritte Person, sieht das Angebot des Marklers, geht davon aus, das die Besitzer den Markler beauftragt haben, und möchte nun das Haus kaufen. Beim Gespräch mit den Besitzer stellt sich heraus, daß diese den Markler nie beauftragt haben.

Müssen die Käufer jetzt die Marklergebühren zahlen, auch wenn der Markler nie beauftragt wurde und auch keinerlei Leistung wie Besichtigungen, Unterlagen besorgen etc. erbracht hat?

Was wäre wenn der Käufer einfach sagt, er würde das Haus nicht kaufen und wickelt den Kauf dann privat mit den Besitzern ab. Kann der Markler dann Ansprüche stellen. Darf er Nachforschungen anstellen um den Käufer herauszufinden?

Grüße
Guido
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 09:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision?

Zitat:
Zitat von sublist Beitrag anzeigen
Eine dritte Person, sieht das Angebot des Marklers, geht davon aus, das die Besitzer den Markler beauftragt haben, und möchte nun das Haus kaufen.
und nimmt kontakt zum makler auf - richtig...?

und der makler teilt der person nicht mit, dass der eine provision in höhe von xx bekommt? bzw. steht es nicht in der anzeige des maklers, dass er einen provisionsanspruch an die käuferin hat...? - das würde mich sehr wundern... und es gibt auch keinen schriftlichen vertrag zwischen interessentin und makler?

Zitat:
Beim Gespräch mit den Besitzer stellt sich heraus, daß diese den Markler nie beauftragt haben.
müssen sie ja auch nicht, solange die käuferin das vermittlungsangebot des maklers angenommen hat (wovon ich erst mal ausgehe). damit hätte die käuferin den makler beauftragt.

Zitat:
Müssen die Käufer jetzt die Marklergebühren zahlen, auch wenn der Markler nie beauftragt wurde und auch keinerlei Leistung wie Besichtigungen, Unterlagen besorgen etc. erbracht hat?
frage 1: wurde in der anzeige des maklers nicht deutlich auf den provisionsanspruch hingewiesen...?

frage 2: kam der kontakt zwischen besitzer und käufer nun durch den makler zu stande oder wie sonst ist der käufer an den besitzer gekommen?

Zitat:
Was wäre wenn der Käufer einfach sagt, er würde das Haus nicht kaufen und wickelt den Kauf dann privat mit den Besitzern ab.
je nach dem, wie die fragen beantwortet werden, handelt es sich um eine straftat (betrug).

Zitat:
Darf er Nachforschungen anstellen um den Käufer herauszufinden?
ja sicher, dass darf jede.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 10:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.697
98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision?

Ein Makler muss keinen schriftlichen Auftrag vom Verkäufer haben.
Provision wird dann fällig, wenn der Interessent Maklerdienste in Anspruch genommen hat, in vorheriger Kenntnis dessen Provisionsverlangens und es dadurch zu einem Kauf kommt. Um das beurteilen zu können, gibt die Frage zu wenig her.
Erschlichen wird da nichts!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 10:13
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision?

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
und nimmt kontakt zum makler auf - richtig...?
Der Kontakt erfolgte rein übers Internet direkt beim Markler

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
und der makler teilt der person nicht mit, dass der eine provision in höhe von xx bekommt? bzw. steht es nicht in der anzeige des maklers, dass er einen provisionsanspruch an die käuferin hat...? - das würde mich sehr wundern... beantworte mal, ob es da eindeutige hinweise auf die provision gab?
Übers Internet mußten Hinweise zur Provison bestätigt werden, das ist richtig!

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
frage 1: wurde in der anzeige des maklers nicht deutlich auf den provisionsanspruch hingewiesen...?
Doch das wurde es

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
frage 2: kam der kontakt zwischen besitzer und käufer nun durch den makler zu stande oder wie sonst ist der käufer an den besitzer gekommen?
Über den Markler wurde die Adresse des Hauses übermittelt

Der Markler scheint sich schon gut abgesichert zu haben.
Welche Möglichkeiten bleiben dem Käufer? Kann er zumindest die Provision herabsetzen, da keinerlei Leistung, außer das Angebot ins Netz zu stellen erfolgte.
Is die Provision nicht eine Bezahlung für geleistet Arbeit?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 10:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.697
98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision?

Zitat:
Zitat von sublist Beitrag anzeigen
Über den Markler wurde die Adresse des Hauses übermittelt
Damit hat er eine provisionsauslösende Tätigkeit erbracht!

Zitat:
Der Markler scheint sich schon gut abgesichert zu haben.
Welche Möglichkeiten bleiben dem Käufer? Kann er zumindest die Provision herabsetzen, da keinerlei Leistung, außer das Angebot ins Netz zu stellen erfolgte.
Is die Provision nicht eine Bezahlung für geleistet Arbeit?
Es gibt, für den Makler, zwei Möglichkeiten die Provision zu generieren:
1. Nachweis der Vertragsgelegenheit (das ist hier geschehen).
2. Vermittlung des Vertrages.
So sagt es der § 652 BGB.
Die Provision wird wohl bezahlt werden müssen!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 10:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision?

die antowrt von schielu is perfekt!

Zitat:
Zitat von sublist Beitrag anzeigen
Übers Internet mußten Hinweise zur Provison bestätigt werden, das ist richtig!
damit ist ein wirksamer vertrag zwischen makler und interessent zustande gekommen.


Zitat:
Welche Möglichkeiten bleiben dem Käufer?
zahlen.

Zitat:
Kann er zumindest die Provision herabsetzen, da keinerlei Leistung, außer das Angebot ins Netz zu stellen erfolgte.
die leistung ist die vermittlung. es wurde eine adresse weitergegeben. damit ist die vermittlung erfolgt.

Zitat:
Is die Provision nicht eine Bezahlung für geleistet Arbeit?
ja, provision gegen kontaktmöglichkeit. das wirkt für die käuferin meist recht befremdlich, andererseits wollte die käuferin den kontakt ja haben und hatte kaufinteresse und war einverstanden mit der provision (so hat sie es ja per mausklick bestätitgt)...

wo man eventuell nach einem haken suchen könnte... hier ging es um eine sache, die rein übers internet lief. möglicherweise gibt es hier rücktrittsrechte der kundin, auf die der makler hätte hinweisen müssen, welches er (wenn man "glück" hat) nicht gemacht hat....???

da bin ich allerdings überfragt, ob es wirklich auch bei maklerverträgen soche rücktrittrechte gibt... @schielu...???
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 11:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.697
98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision?

http://www.breiholdt.de/show_archive.php?id=764
http://www.breiholdt.de/show_news.php?id=733

Das Thema ist sehr komplex. Es kommt auf Kleinigkeiten an. Dafür, ich schrieb es bereits, gibt das bisher Geschriebene zu wenig her.
- Wie genau war das Provisionsverlangen des Maklers im I-Net formuliert.
- Wie war der darauf folgende Ablauf im einzelnen genau geartet...?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 12:42
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sublist hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision?

Kann der Verkäufer sie Einwilligung zur Weitergabe der Immobilie beim Makler widerrufen? Gibts da Fristen?

Details folgen...
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 13:08
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.697
98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11697 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision?

Zitat:
Zitat von sublist Beitrag anzeigen
Kann der Verkäufer sie Einwilligung zur Weitergabe der Immobilie beim Makler widerrufen? Gibts da Fristen?
Der Eigentümer kann jederzeit den Makler dazu auffordern, das Angebot nicht mehr zu bewerben. Nur, was sollte es ihm bringen?
An dem Verhältnis zwischen Makler und Interessenten ändert das nichts!
Ein Makler hat immer zwei "Verträge", einen zwischen ihm und dem Verkäufer und einen zwischen ihm und dem Käufer. Beide haben nichts miteinander zu tun!
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 15:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.869
98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18869 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Immobilienmarker erschleicht sich Provision?

Der Kaufinteressent kann hier sowohl mit dem Makler (wegen Provisionssenkung) als auch mit dem Verkäufer (Übernahme der Provision oder eines Teils davon) verhandeln. Druckmittel: er tritt vom Kauf zurück.

Er sollte nicht versuchen, den Kauf jetzt nicht durchzuziehen und sich ein Jahr später mit dem Verkäufer ohne Makler zu einigen. Das geht nicht!

Dass der Makler hier im Sachverhalt als Trittbrettfahrer agiert, ist rechtlich unerheblich, er kriegt die Provision. Ich habe als Kaufinteressent auch identische Nachweise von verschiedenen Maklern gekriegt...
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Sohn erschleicht sich Vollmachten Erbrecht 17.07.2010 20:36
Pay TV Anbieter erschleicht sich Verträge Verbraucherrecht 30.11.2009 21:24
Makler erschleicht sich Immobilien-Vermittlungsauftrag ? Immobilienrecht 08.07.2008 13:36
Provision Mietrecht 16.05.2007 08:33
Provision Arbeitsrecht 15.12.2003 21:48





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Baurecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN