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Hütte ohne Baugenehmigung

Dies ist eine Diskussion zu Hütte ohne Baugenehmigung innerhalb des Forums Baurecht

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  • 1 Post By Nordhesse

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  #1 (permalink)  
Alt 10.04.2012, 23:21
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Hütte ohne Baugenehmigung

Hallo zusammen,

nehmen wir folgendes an:

Eine Gruppe Jugendlicher hat vor ca. 6 Jahren eine Holz-Hütte errichtet, die in unregelmäßigen Abständen für gesellschaftliche Feiern am Wochenende genutzt wird. Die Hütte hat inzwischen eine Grundfläche von ca. 40 qm und steht auf einem Grundstück am Rande eines kleinen Dorfes in Bayern. Unter der Hütte befindet sich ein kleiner gemauerter Keller.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten v.a. wegen Ruhestörung hat man auf den Dialog mit den Nachbarn gesetzt. Auch ein vermögender Wirtschaftsfunktionär aus der näheren Nachbarschaft hat sich in den ersten Jahren nicht daran gestört. Bis er begann, sich regelmäßig über Ruhestörung zu beschweren. Schlichtgungsgespräche scheiterten...

Da für die Hütte keine Baugenehmigung vorliegt, fürchtet die Gruppe, dass dies zum Verhängnis werden könnte, in so fern der Nachbar an die Behörden herantritt.

Daher folgende Fragen zu diesem hypothetischen Sachverhalt:
- Sollte die Gruppe von sich aus auf das Bauamt zugehen?
- Welche Bußgelder könnte auf die Gruppe bzw. den Grundstückseigentümer zu kommen?
- Wie sollte die Gruppe agieren, um möglichen "Angriffen" seitens des Nachbarns wg. der fehlenden Baugenehmigung zuvor zu kommen?

Vielen Dank!
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Alt 11.04.2012, 08:58
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AW: Hütte ohne Baugenehmigung

Hier kommen baurechtliche zwei Dinge zusammen:
  • Bauen ohne Baugenehmigung (ggf. im Außenbereich)
  • Nutzung der Hütte als Veranstaltungsraum

Egal wie man sich dreht - m.E. ist die Hütte im Innenbereich nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) Bayerische Bauordnung (BayBO) weder verfahrensfrei, noch im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) als sog. privilegiertes Vorhaben zulässig.

Fragen:
  • Stand der Keller schon vor Errichtung der Hütte ?
  • Stand hier ggf. bereits ein Schuppen oder eine Hütte ?
Wenn der Nachbar sich bei der Kommune oder der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) beschwert, dann wird es Probleme geben. Und das eben nicht nur wegen "Lärm". Die Behörde dürfte im Ergebnis die Nutzung untersagen und ggf. gar die Beseitigung der Hütte anordnen.

Über die Kommune könnte (!) man einen Antrag auf Baugenehmigung einreichen - auch mit der hier stattfindenden Nutzung - doch sehe ich auf Grund der Angaben und o.g. Fragen wenig Aussicht auf Erfolg.

Sich hier auf Duldung und Bestandsschutz zu berufen ist auch sehr schwach, da hier u.a. nachbarschützende Aspekte im Spiel sind und diese besonders schwer wiegen.

Einen juristischen Rat erteile ich nicht aber man kennt das Sprichwort "Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst" Vielleicht sollten die Partypeople hoffen und die letzte Saison im Schwarzbau geniesen.

Über Gebühren etc. kann ich nix sagen.
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baugenehmigung, baurecht, bayern, hütte

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