Dies ist eine Diskussion zu Historischer Baustoff mit amtlichen Lettern privat verwenden? innerhalb des Forums Baurecht
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| Historischer Baustoff mit amtlichen Lettern privat verwenden? ich hoffe ich bin mit meinen Fragen im Bereich Baurecht richtig gelandet.... Folgender fiktiver Fall: Person A hat einen alten Bauernhof/Fachwerkhaus mit Scheune in einer sog. "Splittersiedlung" (wenige, weit verstreute Häuser ca. 3km ausserhalb der eigentlichen Ortschaft) direkt an einer Bundesstrasse. Der vorhandenen alten Scheune fehlt das Tor. Person A könnte ein ca. 80-100 Jahre altes, großes Holztor (ca. 3x4 Meter) aus einem ehemaligen bzw. sanierten ca. 150km entfernten Finanzamt bekommen welches vom Maß her sehr gut als Tor für die Scheune geeignet wäre. Angenommen auf diesem Tor aufgebracht wären große und massive Lettern die das Wort "Finanzamt" über die gesamte Torbreite schreiben (als fiktives Maß wäre ein Buchstabe gut 20cm hoch) Das Tor wäre von der viel befahrenen Bundesstrasse aus sehr gut zu sehen und stünde paralell zur Straße - fiktiver Abstand Tor-Strasse 30-40m. Person A könnte weiterführend auf den Gedanken kommen auf seinem Grund in besagter Scheune einen Hofladen, ein Cafè oder eine Kunstgalerie o.ä. zu eröffnen und sich den Umstand der vorhandenen Lettern zu nutze machen. Beispielsweise in der Form, das er die Galerie, Cafè o.ä. "Zum Finanzamt" nennt oder beispielsweise mit dem Begriff des "Tag d. offenen Tür" derart werbewirksam spielen könnte, das er zum "Tag des offenen Finanzamts" lädt. Das Ganze natürlich immer in Erwähnung zusammen mit der Kunstgalerie, dem Cafè etc. Des weiteren wäre anzunehmen, das das nächste echte Finanzamt gut 20km entfernt in der nächstgrößeren Kreisstadt ist, somit wäre jede Verwechselung mit dem echten Finanzamt ausgeschlossen. Nun die Fragen: 1.) Könnte Person A dieses Tor mit diesen Lettern für jedermann sichtbar auf seinem Grundstück als Scheunentor verwenden oder müssten die Lettern entfernt werden (historische, handgeschmiedete Lettern)? 2.) Dürfte Person A im weiteren Geschehen mit besagtem "Tag des offenen Finanzamts" oder ähnlichem für seine Galerie/Hofladen o.ä. werben? Die Werbung würde immer auch im direkten Kontext zur Örtlichkeit stehen also z.B. "Tag des offenen Finanzamts in Splittersiedlung XY" Beste Grüße Andreas |
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| AW: Historischer Baustoff mit amtlichen Lettern privat verwenden? All dieses sollte A mit dem/der uständigen Ordnungsamt/Baubehörde klären!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Historischer Baustoff mit amtlichen Lettern privat verwenden? Ich denke nicht das besagte Behörden die richtigen Ansprechpartner wären. Es ginge hier mehr um den Vorwurf der vermeintlichen "Amtsanmaßung" o.ä. seitens der Finanzbehörde. Dummerweise lässt sich da aber im www nichts verwendbares zu finden und beim Finanzamt anrufen und fragen brächte auch nichts da dort ja keine Juristen sitzen sondern "nur" Finanzbeamte..... |
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| AW: Historischer Baustoff mit amtlichen Lettern privat verwenden? Ich bin schon der Meinung, dass hier das Ordnungsamt zusrändig ist. M.E. muss dort wo Finanzamt drauf steht auch Finanzamt drinne sein, egal wie geschrieben.
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