Dies ist eine Diskussion zu Hausbau und Grundstückserwerb von einem Unternehmer innerhalb des Forums Baurecht
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| Hausbau und Grundstückserwerb von einem Unternehmer mal angenommen eine Person A entschließt sich dazu ein HAus zu kaufen.Das Grundstück, auf das er zu bauen gedenkt, wird von Unternehmer B angeboten. B darf das Grundstück allerdings nur dann erwerben, wenn er sich verpflichtet von B ein Haus zu erwerben. Da die gesamten Häuser auf dem Baugrund durch Architekten geplant worden sind, darf zwischen zwei Hausvarianten wählen. A fragt sich nun, wie die Kaufverträge zu gestalten sind. Der Unternehmer B teilt diesen Vorgang in zwei Verträge auf. Erst soll ein Bauvertrag abgeschlossen werden. Mehr oder weniger gleichzeitig wird ein Notartermin vereinbart, wo A das begehrte Grundstück aus dem Eigentum des B erwerben kann und selbst Eigentümer wird. Der Grundsückskaufvertrag wuird notariell beurkundet. Der Bauvertrag bezüglichdes Hauses nicht. A fragt sich nu, ob es sich um einen sog. Bauträgervertrag handelt und er deswegen den Sachverhalt in einen notariell zu beurkundenden Vertrag stecken soll. Bei dem Gebäudepreis, den der A an den B zahlt handelt es sich um einen Preis, in dem sämtliche Architektenkosten, Anschlusskosten etc. integriert sind. Fraglich ist A nur, ob die Trennung der beiden Verträge zwischen Grundstückskauf und Hauskauf sind macht? Oder ob es ein Vertrag geben muss, sodass die Makler- und Bauträger-Verordnung greift? Viele Dank für Meinungen und Anregungen! |
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| AW: Hausbau und Grundstückserwerb von einem Unternehmer Diese Kosnstruktion ist gängige Übung. Der Bauvertrag ist kein Bauträgervertrag sondern der Unternehmer handelt als Generalunter(über)nehmer. Dieser Vertrag musss nicht beurkundet werden. Was der Bauunternehmer auf dem Grundstück erstellt gehört automatisch zum Grundstück. Nachteile gibts dabei keine. Der Auftraggeber sollte darauf achten, dass die vereinbarten Raten immer dem Bautenstand entsprechen, nicht höher sind. Ist der Unternehmer Grundstückseigentümer? Wenn nicht, kann evtl. Grunderwerbsteuer gespart werden...
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| Stichworte |
| bauträger, bauvertrag, grundstück, notariell |
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