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Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten

Dies ist eine Diskussion zu Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 21.11.2010, 09:27
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Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten

Hallo,

mal angenommen man hat ein Grundstück als voll erschlossenes Bauland verkauft und vereinbart, dass der Verkäufer alle ERSCHLIEßUNGSKOSTEN trägt, wozu extra ein Notarenkonto eingerichtet wurde, dass diese Kosten begleichen soll.

Nun flattert dem Käufer eine Rechnung über die Herrstellung der Wasserversorgungseinrichtung ins Haus (nach zwei Jahren). Er verlangt vom Verkäufer diese zu übernehmen. Sind dies Erschließungskosten oder nicht eig. Hausanschlusskosten?

Wären es Hausanschlusskosten, müsste sie der Verkäufer doch nicht tragen und das Notarenkonto bliebe unberührt (der Käöufer hat der Notarin einen Brief gesendet mit der Rechnung des Wasserwerkes - nicht das diese den Betrag einfach überweist obwohl es Hausanschlusskosten sind?)

Vielen Dank!

Ich hoffe ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt. Brauche da dringend Hilfe.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 11:05
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AW: Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten

Das sind wohl Hausanschlusskosten die mit den Erschließungskosten nichts zu tun haben.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 12:32
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AW: Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten

Womit wir bei der Frage wären, was Erschließungskosten überhaupt sind.

Soweit ich weiß, ist der Begriff Erschließungskosten nicht gesetzlich definiert.

Das VGH Kassel hat den Begriff in einer älteren Entscheidung so ausgelegt:

Zitat:
Erschließungskosten” bedeutet “Kosten der Erschließung”. Die Erschließung umfaßt die Schaffung all der Einrichtungen, die nach den heutigen Anforderungen erforderlich sind, um ein Grundstück bewohnbar oder in einer die Anwesenheit von Menschen erfordernden Weise gewerblich nutzbar zu machen. Dazu gehören die Straße, durch die das Grundstück eine Verbindung mit dem allgemeinen Verkehrsnetz erhält, die Wasserversorgung, die Versorgung mit Elektrizität und die Möglichkeit der Abwasserbeseitigung.
Schaue ich mich im Internet (Immobilenscout etc.) um, wird der Begriff Erschließungskosten ebenfalls oft als Obergriff für Erschließungs- und Anliegerbeiträge verstanden.

Für mich ist deswegen keineswegs klar, ob Hausanschlusskosten nicht auch Erschließungskosten sind. Was sagt denn der Notar?

Das eigentliche Problem stellen nämlich die häufig rechtlich unscharfen/unsauberen Formulierungen in den Notarverträgen dar.

Klarer wäre m.E., man würde in Anlehnung an § 436 BGB von Erschließungsbeiträgen (§ 127 BauGB) und/oder Anliegerbeiträgen sprechen.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 15:36
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AW: Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten

Danke schonmal für die Antworten,

ich expliziere die ganze Problematik nochmal ein wenig genauer.

Und zwar handelt es sich ursprünglich um ein großes Grundstück. Auf dem Grundstück steht schon länger ein Haus (auf der Fläche die schon seit Ewigkeiten Bauland ist). Dieses Haus wurde schonmal veranlagt für die Herstellung einer Wasserversorgung.

Nun wurde vor zwei Jahren am hinteren Teil des Grundstückes eine Straße gebaut, die das Grundstück nochmals von der anderen Seite erschließt. An dieser neuen Straße wurde Wasser, Abwasser etc. gelegt und zwei Einheiten des urpsrünglichen Grundstückes verkauft (war vorher Wiesenland). Nun wurden auf diesen beiden Einheiten Häuser errichtet, die nun beide den Bescheid erhalten haben über die Herrstellung einer öffentlichen Wasserversrogung.

Ebenfalls hat der Eigentümer des ursprünglichen Hauses auch einen Bescheid bekommen.

Nun nochmal genau meine Fragen:

- ist es rechtens das der Eigentümer des ursprünglichen Hauses nochmal veranlagt wird für die Straße die sein Grundstück nun von hinten erschließt? Er hat ja schon einen Beitrag für den Anschluss des Grundstückes insgesamt entrichtet?!

- sind dies Erschließungs oder Hausanschlusskosten für die neuen Einheiten des Grundstückes (wo nun die zwei Häuser gebaut wurden)?

und: im Kaufvertrag für die beiden Grundstücke wurde festgehalten das der Eigentümer des ursprünglichen Hauses (Verkäufer der zwei Teilgrundstücke) die Erschließungskosten und Anliegerbeiträge trägt, jedoch NICHT die Hausanschluzsskosten, daher auch die Frage ob es Hausanschlusskosten sind oder nicht

Sorry wenns länger geworden ist. Aber es ist kompliziert zu erklären!!!
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  #5 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 09:54
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AW: Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten

Dass im KV ausdrücklich die Hausanschlusskosten benannt werden, ist ja schon einmal hilfreich.

Unter Hausanschlüssen sind m.W. nur die Leitungsstrecken auf dem Privatgrundstück zwischen Übergabestelle (an der Grundstücksgrenze) und dem Gebäude zu verstehen.

Insofern müsste man nur noch wissen, was genau in den "Bescheiden über die Herstellung einer öffentlichen Wasserversorgung" stehen soll? Wird dort ein "Beitrag" festgesetzt oder ist dort von "Kostenerstattung" die Rede?
Wenn es um Kostenerstattung geht, dann wäre noch wichtig, ob es um die Kosten für den Haus- oder den Grundstücksanschluss geht.
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  #6 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 11:19
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AW: Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten

Zitat:
- ist es rechtens das der Eigentümer des ursprünglichen Hauses nochmal veranlagt wird für die Straße die sein Grundstück nun von hinten erschließt? Er hat ja schon einen Beitrag für den Anschluss des Grundstückes insgesamt entrichtet?!
Das richtet sich nach der örtlichen Erschließungssatzung. Wahrscheinlich muss er aber noch einmal zahlen.

Zitat:
- sind dies Erschließungs oder Hausanschlusskosten für die neuen Einheiten des Grundstückes (wo nun die zwei Häuser gebaut wurden)?
Die Kosten, die auf öffentlichem Grund für das Verlegen der Hauptleitung entstehen, sind Erschließungskosten. Der Abzweig von dieser Hauptleitung zum Haus fällt normalerweise unter Hausanschlusskosten.

Die Verlegeung der Hautpwasserleitungen in der Straße zählt daher nach meiner Auffassung zu den Erschließungskosten. Diese Auffassung wird dadurch bestärkt, dess die Kosten mittels eines Gebührenbescheides erhoben werden. Für Hausanschlusskosten bekommt man üblicherweise keinen Gebührenbescheid, sondern eine Rechnung.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 14:58
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AW: Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten

Hey...

hier mal die konkreten Texte der Bescheide:

Gemäß §2,7 und 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes (KAG) vom 01.06.1993 in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 in Verbindung mit der Beitrags- und Gebührensatzung des Wasserbeschaffungsverbandes vom 27.10.2008 in Gestalt der Änderungssatzung vom 26.11.2009 erhebt der WBV gemäß § 1 der Satzung zur Deckung des Aufwandes für die Anschaffung und Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage im Sinne der Wasserversorgungssatzung des WBV einen Beitrag (Anschlussbeitrag).

--> sind dies Erschließungskosten oder Hausanschlusskosten?

im Notarvertrag steht: Der Verkäufer verpflichtet sich, die Erschließungskostenbeiträge nach dem Baugesetzbuch im Sinne des $127 Abs. 2 und Abs. 4 sowie die Anliegerbeiträge nach LAndesrecht (KAG) zu begleichen bzw. dem Käufer zu erstatten. Im Kaufpreis sind folgende Erschließungsmaßnahmen enthalten:

- Erschließung beinhaltet die Herstellung der Nutzungsmöglichkeit vom Grundstück durch den Anschluss an Ver- und Entsorgenetze, wie Strom, Gas, Wasserversorgung, Kanalisation, den Anschluss an das öffentlichen Straßenenetz und für Telekommunikation

- den Erschließungsbeitrag wird als Kostenersatz für die Herstellung von Teilanalagen einer Straße wie Fahrbahn, Mischfläöchen, Gehwege, Straßenbeleuchtung, Straßenentwässerung, Parkflächen, Radwege, Begrünung sowie die Kosten für den Erwerb der Straßenflächen gefordert

-die Hausanschlusskosten trägt der Käufer


Daher auch meine Frage ob es sich bei den Bescheiden um Erschließungskosten oder Hausanschlusskosten handelt, die ja die Käufer tragen müsste.

Vielen Dank für Hilfe und die Geduld!
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  #8 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 15:22
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AW: Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten

Steht doch da: (Anschlussbeitrag)!
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  #9 (permalink)  
Alt 23.11.2010, 15:27
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AW: Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten

Zitat:
Zitat von Bescheid
Gemäß §2,7 und 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes (KAG)
Zitat:
Zitat von Vertrag
die Anliegerbeiträge nach Landesrecht (KAG) zu begleichen
Damit ist jeweils das Gleiche gemeint.

Anschlussbeitrag = Anliegerbeitrag = Erschließungskosten

also keine Hausanschlusskosten
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  #10 (permalink)  
Alt 24.11.2010, 11:24
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AW: Hausanschlusskosten vs Erschließungskosten

Sicherste Auskunft kann der Notar geben (was er gemeint hat) und die Behörde, was sie in Rechnung gestellt hat!

Erschließungskosten umfassen die Straßenerstellung usw. mit allen darin verlegten Leitungen.
Anschlusskosten werden dafür verlangt, dass zu diesen Leitungen eigene Anschlüsse vorgenommen werden. Dazu kommen noch die Verlegekosten.
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