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Grundstücksteilung nach WEG zulässig??

Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksteilung nach WEG zulässig?? innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 17.03.2011, 16:25
Boardneuling
 
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Grundstücksteilung nach WEG zulässig??

Hallo alle zusammen,

mal folgendes Szenario angenommen:

Ein freies Grundstück in einem Baugebiet mit Bebauungsplan*wurde von dem Bauunternehmen B von der Stadt S reserviert. Als nun B feststellen musste, dass das freie Grundstück nicht leicht zu verkaufen war, beschloss B eine Teilung des Grundstücks nach WEG und die Bebauung des Grundstücks mit zwei Einfamilienhäuser, S hat zugestimmt.

Nun zum eigentlichen Problem.
S hat im Bebauungsplan festgelegt, dass für jedes Einfamilienhaus 600qm Grundstück zur Verfühgung stehen müssen, das Grundstück des B hat aber nur 898qm.

Ist das Ganze trotz anderer Aussage im Bebauungsplan zulässig?

Könnt ihr mir bei der Lösung behilflich sein?

Schöne Grüße, Holger
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 17:27
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AW: Grundstücksteilung nach WEG zulässig??

Es werden keine 2 Einfamilienhäuser gebaut sondern ein Zweifamilienhaus mit 2 Wohneinheiten. Das ist zulässig!
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 18:07
Boardneuling
 
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AW: Grundstücksteilung nach WEG zulässig??

Zählen zwei frei stehende Einfamilienhäuser nach der Grundstücksteilung nach WEG als ein Haus mit zwei Wohneinheiten?
Geplant sind nach dem Plan des B zwei einzelne, nicht zusammenhängende Häuser.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2011, 11:01
V.I.P.
 
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AW: Grundstücksteilung nach WEG zulässig??

Zitat:
Zitat von Daysailer Beitrag anzeigen
Geplant sind nach dem Plan des B zwei einzelne, nicht zusammenhängende Häuser.
Das war nicht klar! Es kommt auf die Formulierungen im B-Plan an. So habe ich Bedenken! Vielleicht könnte der Betroffene mal beim Bauamt anfragenm wieso die Genehmigung erteilt wird!
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