Dies ist eine Diskussion zu Grundstücksteilung nach WEG, Abriss eines Hauses möglich? innerhalb des Forums Baurecht
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| Grundstücksteilung nach WEG, Abriss eines Hauses möglich? Die Teilungserklärung ist so formuliert, dass jeder Eigentümer seine Belange weitgehend eigenständig regeln kann. Nur die Zufahrt ist Gemeinschaftseigentum. Hierzu muss eine Abstimmung stattfinden. Nun will ein Eigentümer sein Haus verkaufen und überlegt, ob er seinen Anteil auch als Baugrundstück verkaufen kann. Dürfte sein Haus von den Käufern abgerissen werden oder muss der andere Teil der WEG hier zustimmen? Vielen Dank für Ihre Unterstützung! |
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| AW: Grundstücksteilung nach WEG, Abriss eines Hauses möglich? Es muss der andere Zustimmen. Hier handelt es sich nicht um 2 eigenständige Häuser. Beide gelten als 1 Gebäude und sind Gemeinschaftseigentum. |
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| AW: Grundstücksteilung nach WEG, Abriss eines Hauses möglich? Hallo, laut Teilungserklärung sind die Häuser allerdings Sondereigentum und nicht Gemeinschaftseigentum. Jedem Haus ist ein Sondernutzungsrecht für einen Teil des Grundstücks (Garten) zugeordnet. Nur die Zufahrt und der Abstellplatz für die Mülleimer ist Gemeinschaftseigentum. Ist damit Ihre Antwort weiterhin richtig? Viele Grüße Ricardo |
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| AW: Grundstücksteilung nach WEG, Abriss eines Hauses möglich? Das glaube ich so nicht! Das au 2 Wohnungen bestehende Gebäude ist in seiner Substanz G-Eigentum. Die Wohnungen sind lediglich als Sondereigentum zugeordnet. |
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| AW: Grundstücksteilung nach WEG, Abriss eines Hauses möglich? Ich möchte auf meine Anfrage von neulich zurückkommen und die Frage etwas abwandeln. Der Eigentümer des einen Hauses plant keinen Abriss des einen Hauses mehr sondern einen Anbau von ca. 40 m². Muß der andere Eigentümer immer zustimmen? In der Teilungserklärung steht beim Passus Gebrauchsregelung: "Äußerliche Veränderungen des Sondereigentums oder der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden konstruktiven Teile des Gebäudes, in dem sich Sondereigentum befindet, bedürfen keiner Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers." Danke für eine Bewertung! |
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| AW: Grundstücksteilung nach WEG, Abriss eines Hauses möglich? Aufgrund dieser Vereinbarung in der T-Erklärung kann m.E. der Anbau erfolgen ohne Nachbarzustimmung wenn dies im Rahmen des Bau-/Nachbarrechts erfolgt. |
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| abriss, grundstück, weg |
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