Dies ist eine Diskussion zu Grundstückskauf mit Tücken innerhalb des Forums Baurecht
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| mal wieder ein netter Beispielsfall eure Meinung ist gefragt: Angenommen eine alleinerziehende Mutter mit Schulkind kauf von der Gemeinde ein Grundstück mit einem kleinen Häuschen (Bungalowform bspw. 160 qm) drauf. Gut 7 Jahre später kommt der Nachbar dieser alleinerziehenden Mutter mit einer Anzeige um die Ecke, da sie angeblich bauliche Veränderungen am Haus vorgenommen hat. Gehen wir davon aus sie hätte alte Fenster durch neue ersetzt (Größe bleibt bspw. gleich). Gehen wir davon aus, dass im damaligen Kaufvertrag (der Gemeinde) drin steht, dass diese Mutter innerhalb von zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz auf dieses Grundstück verlegen muss. Weiter gehen wir davon aus, dass das Bauamt ihr nun mitteilt, dass sie rechtswiedrig auf diesem Grundstück wohnt, da es sich nur um eine Feriengrundstück handeln würde. Um das ganze in die Reihe zu bekommen lässt die Mutter von einem Architekten alle baulichen Veränderungen erfassen und reicht diese zusammen mit einem Umnutzungsantrag beim besagten Bauamt ein. Wie im normalen Leben so auch in meinem Beispiel mahlen die Amtsmühlen verdammt langsam. Gut 2 Jahre nach diesem Antrag kommt das Bauamt mit einem Bescheid um die Ecke, dass die junge Mutter erstmal eine Brandschutzwand zum Nachbargründstück erbauen müsste bevor der Antrag genehmigt werden könnte. Ganz schön kompliziert, oder?? Habe heute viel Fantasie... Für die junge Mutter würde dies bedeuten, dass sie ihr Badezimmer (das zum Nachbargrundstück zeigt) komplett neu verputzen müsste und das dortige Fenster vermauern müsste. Genau das gleiche würde für das Küchen- und Spielzimmerfester gelten. Klasse oder? Nur nach Erfüllung dieser Auflagen würde der Antrag auf Umnutzung evtl. erfüllt werden. Wenn es ihr verschulden wäre, müsste sie in den sauren Apfel beißen, das ist klar. Allerdings wurde sie über diese ganzen Sachen beim Kauf in keinster Art und Weise aufgeklärt. Im Vertrag steht sogar drin, dass sie innerhalb von zwei Jahren dort ihren Hauptwohnsitz nehmen müsse. Von einem Umnutzungsantrag war nie die Rede. Genausowenig wurde sie darüber aufgeklärt, dass sie eine Brandschutzwand errichten müsste. Dann hätte sie das Grunstück ja nie genommen. Der böse Nachbar aus meinem Beispiel möchte nämlich seit gut 2 Jahren sein Grundstück verkaufen und erst da fingen die Schikanen gegen die junge Mutter an. Meiner Meinung nach hätten im Vertrag damals schon aufgeführt werden müssen welche baulichen Veränderungen notwendig gewesen wären um aus diesem Feriengrundstück ein Wohngrundstück zu machen, oder? Könnte man jetzt im Nachhinein den Verkäufer (Gemeinde) dafür haftbar machen? Es geht ja schon so ziemlich in den Bereich Täuschung, oder? Ich hoffe ihr habt ein bisschen Spaß mit dem fiktiven Fall. Liebe Grüße JHasi |
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| AW: Grundstückskauf mit Tücken Zitat:
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| AW: Grundstückskauf mit Tücken Nehmen wir mal an der konsultierte Anwalt gab die Antwort, dass die Mutter halt eine Erklärung abgeben soll, dass sie innerhalb eines Jahres besagte Brandschutzwand baut. Auch klasse, oder? Liebe Grüße |
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| AW: Grundstückskauf mit Tücken Ja, ich habe gestern abend auch nochmal darüber nachgedacht. Das eine ist Baurecht und das andere Kaufrecht. Die eine Abteilung weiss nicht, was die andere will. Die einen sagen "du musst da wohnen" die andere sagt "OK aber dazu musst du noch eine bauliche veränderung vornehmen". Sehr schlüssig bin ich mir nicht mehr... |
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| AW: Grundstückskauf mit Tücken Zitat:
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
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| AW: Grundstückskauf mit Tücken Stellt sich ja nur die frage ob es rechtlich haltbar ist, dass der Verkäufer, der ja wusste, dass es sich erstmal um ein Feriengrundstück handelte solche wichtigen Informationen verschweigen darf und den Käufer auch noch dazu verpflichtet innerhalb einer bestimmten Zeit seinen Hauptwohnsitz auf dieses Grundstück zu verlegen und den Käufer damit zur Umnutzung zwingt. Ohne in irgendweiner Art und Weise darüber aufzuklären, welche Kosten oder ähnliches damit verbunden sind. Das kann meiner Meinung nach nicht wirklich Sinn und Zweck eines Rechtsstaates sein, oder? Das wäre ja genau das gleiche als wenn ich wissentlich ein kaputtes Auto verkaufe und dem Käufer den Mangel verschweige. Dafür kann ich dann auch ran gezogen werden, wenn was passiert... Gruß JHasi |
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| AW: Grundstückskauf mit Tücken Wenn einer den anderen übern Tisch zieht, hat das nichts mt Rechtstaat zu tun, sondern mit der menschlichen Natur und den zunehmend immer mehr verkommenen Sitten in diesem Land. Und wenn der übern Tisch gezogene sich das nicht gefallen lassen will, gibts Mittel dagegen. Nämlich vors Gericht zu ziehen, in der Hoffnung Recht zu bekommen. Das ist nicht mit Gerechtigkeit zu verwechseln, die gibts nämlich nicht. Und was die bürgerlich-rechtlichen Frage in diesem Fall angeht, poste sie ins entsprechende Forum, das es hier dafür gibt. Dort sitzen die Experten dafür und können den einen oder anderen Tip geben.
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