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Grundstückserschließung

Dies ist eine Diskussion zu Grundstückserschließung innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 23.02.2010, 16:54
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Question Grundstückserschließung

Eine Erschließungsgesellschaft verkauft mehrere Grundstücke in einem neu zu erschließenden Baugebiet an private Bauherren. Nach der Beurkundung des Kaufvertrages werden die Grundstücke im Auftrag der Bauherren vermessen. Anschließend beginnt ein von der Erschließungsgesellschaft beauftragtes Tiefbauunternehmen mit der Erschließung des Baugebietes. Ohne Absprache mit den privaten Grundstücksbesitzern kommen Erschließungsgesellschaft und Tiefbauunternehmen überein, den gesamten Aushub, der bei der Erstellung der Baustraßen anfällt, auf den Grundstücken zu verteilen, anstatt ihn abzutransportieren und auf einer Deponie zu entsorgen. Die Grundstücksbesitzer können, anhand der Vermessungsdaten, die nach dem Grundstückskaus erhoben wurden, genau nachweisen, wieviele zusätzliche Kubikmeter auf den Grundstücken verteilt wurden.

Aus dem Vorgehen der der Erschließungsgesellschaft ihres Tiefbauunternehmers entstehen den privaten Bauherren erhebliche Mehrkosten, denn das auf den Grundstücken aufgeschüttete Erdreich muss für die Errichtung einer Bodenplatte bzw. eines Kellers zusätzlich abgetragen und entsorgt werden. Zudem eignet sich das aufgebrachte Erdreich nicht zur Bepflanzung, so dass der zugeschüttete Mutterboden wieder freigelegt oder das aufgebrachte Erdreich für eine Bepflanzung aufgearbeitet werden muss.

Wer muss diese Mehrkosten nun tragen?

Vielen Dank im Voraus für eine schnelle Beantwortung meiner Frage!
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  #2 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 10:12
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AW: Grundstückserschließung

Da die Grundstücke anscheinend vor den Erdarbeiten des Tiefbauunternehmens an die privaten Bauherren verkauft wurden, hatte die Tiefbaufirma nicht das Recht, den Aushub auf den Grundstücken zu verteilen und muss daher den Boden abfahren oder die Mehrkosten tragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2010, 10:32
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AW: Grundstückserschließung

Der Toefbauunternehmer muss lediglich nur schlussendlich die Kosten dafür tragen, Ansprechpartner für Sie ist wohl -je nach Vereinbarung im Kaufvertrag, da sind die Erschließungsmaßnahmen in der Regel vereinbart- der Bauträger.
__________________
MFG

Markus Reinartz

PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung übernommen werden.
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