Dies ist eine Diskussion zu Grundstück - notarieller Vorvertrag - Folgen innerhalb des Forums Baurecht
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| Grundstück - notarieller Vorvertrag - Folgen ich benötige bitte Hilfe bei folgendem fiktiven Sachverhalt: Ejepaar P. beabsichtigt ein Grundstück zu erwerben. Die Finanzierung steht noch nicht. Der Verkäufer des Grundstücks hatte den Bauplatz bisher reserviert (mündliche Reservierung). Nun möchte dieser aber einen notariellen Vorvertrag mit den Eheleuten schließen. • Welche rechtlichen Folgen hat ein Vorvertrag? • Wie bindend ist ein solcher Vorvertrag? • Was sind die Kosten eines Vorvertrags? • Gibt es ein Rücktrittsrecht sollte die Finanzierung nicht zustande kommen? • Es liegt kein Bodengutachten vor. Der Verkäufer teilte allerdings mit, dass der Baugrund von bester Qualität sei. Anwohner wiederum berichten von teilweise „stehendem Bodengewässer“ was beim Bau Mehrkosten bedeuten würden. Gibt es ein Rücktrittsrecht bzw. kann Kaufpreisminderung verlangt werden, wenn sich ein von den Eheleuten in Auftrag gegebenes Bodengutachten nicht mit den Aussagen des Verkäufers deckt wenn diese im Vorvertrag festgehaltenen werden? • Schadenersatz bei unbegründetem Rücktritt? Käufer / Verkäufer? Sehe ich das richtig, dass die meisten Punkte nicht grundsätzlich geregelt sind sondern je nach Gestaltung des Vorvertrags Gültigkeit finden? Soll heißen, wird im Vorvertrag bei Rücktritt eine Schadensersatzforderung von 2000.- € vereinbart so gilt diese? Oder gilt bei keiner individueller Regelung automatisch eine allgemein gültige Formulierung wie z.B. 5% des Kaufpreises? Vielen Dank für die Hilfe. Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Grundstück - notarieller Vorvertrag - Folgen Hallo chriztian 76, ein notarieller Vertrag ist grundsätzlich bindend. Man kann dort alle wichtigen Dinge regeln: z.B. ein Rücktrittsrecht falls die Finanzierung scheitert oder das Bodengutachten größere Probleme für die Bebaubarkeit offenbart. Dazu ist der Vertrag ja da und deshalb sollte er auch möglichst konkrete Regelungen beinhalten, die frei zwischen den Partnern ausgehandelt werden können. Gruß nieselpriem. |
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Allerdings hat das Ganze nichts mit Baurecht zu tun! |
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