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Grundstück - notarieller Vorvertrag - Folgen

Dies ist eine Diskussion zu Grundstück - notarieller Vorvertrag - Folgen innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 28.12.2010, 11:33
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Grundstück - notarieller Vorvertrag - Folgen

Hallo zusammen,

ich benötige bitte Hilfe bei folgendem fiktiven Sachverhalt:


Ejepaar P. beabsichtigt ein Grundstück zu erwerben. Die Finanzierung steht noch nicht.
Der Verkäufer des Grundstücks hatte den Bauplatz bisher reserviert (mündliche Reservierung).
Nun möchte dieser aber einen notariellen Vorvertrag mit den Eheleuten schließen.

• Welche rechtlichen Folgen hat ein Vorvertrag?
• Wie bindend ist ein solcher Vorvertrag?
• Was sind die Kosten eines Vorvertrags?
• Gibt es ein Rücktrittsrecht sollte die Finanzierung nicht zustande kommen?
• Es liegt kein Bodengutachten vor. Der Verkäufer teilte allerdings mit, dass der Baugrund von bester Qualität sei. Anwohner wiederum berichten von teilweise „stehendem Bodengewässer“ was beim Bau Mehrkosten bedeuten würden.
Gibt es ein Rücktrittsrecht bzw. kann Kaufpreisminderung verlangt werden, wenn sich ein von den Eheleuten in Auftrag gegebenes Bodengutachten nicht mit den Aussagen des Verkäufers deckt wenn diese im Vorvertrag festgehaltenen werden?
• Schadenersatz bei unbegründetem Rücktritt? Käufer / Verkäufer?

Sehe ich das richtig, dass die meisten Punkte nicht grundsätzlich geregelt sind sondern je nach Gestaltung des Vorvertrags Gültigkeit finden?
Soll heißen, wird im Vorvertrag bei Rücktritt eine Schadensersatzforderung von 2000.- € vereinbart so gilt diese?
Oder gilt bei keiner individueller Regelung automatisch eine allgemein gültige Formulierung wie z.B. 5% des Kaufpreises?

Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
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  #2 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 17:27
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AW: Grundstück - notarieller Vorvertrag - Folgen

Hallo chriztian 76,
ein notarieller Vertrag ist grundsätzlich bindend. Man kann dort alle wichtigen Dinge regeln: z.B. ein Rücktrittsrecht falls die Finanzierung scheitert oder das Bodengutachten größere Probleme für die Bebaubarkeit offenbart. Dazu ist der Vertrag ja da und deshalb sollte er auch möglichst konkrete Regelungen beinhalten, die frei zwischen den Partnern ausgehandelt werden können.
Gruß nieselpriem.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 10:44
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AW: Grundstück - notarieller Vorvertrag - Folgen

Zitat:
Zitat von chriztian76 Beitrag anzeigen

• Welche rechtlichen Folgen hat ein Vorvertrag?
• Wie bindend ist ein solcher Vorvertrag?
Ein Vorvertrag ist genau so bindend, wie jeder andere Vertrag auch!
Zitat:
• Was sind die Kosten eines Vorvertrags?
Die gleichen wie beim Kaufvertrag. Deshalb ist er unsinnig. Ein Kaufvertrag mit Rücktrittsvorbehalt erfüllt den gleichen Zweck!

Zitat:
• Gibt es ein Rücktrittsrecht sollte die Finanzierung nicht zustande kommen
? Wenn es vereinbart wird...

Zitat:
• Es liegt kein Bodengutachten vor. Der Verkäufer teilte allerdings mit, dass der Baugrund von bester Qualität sei. Anwohner wiederum berichten von teilweise „stehendem Bodengewässer“ was beim Bau Mehrkosten bedeuten würden.
Gibt es ein Rücktrittsrecht bzw. kann Kaufpreisminderung verlangt werden, wenn sich ein von den Eheleuten in Auftrag gegebenes Bodengutachten nicht mit den Aussagen des Verkäufers deckt wenn diese im Vorvertrag festgehaltenen werden?
Wenn der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft vertraglich zusichert, muss er auch dafür haften. Was ein "stehendes Bodengewässer" sein soll, weiß ich allerdings nicht, eigentlich ist das ein See, den man sieht.
Zitat:
• Schadenersatz bei unbegründetem Rücktritt? Käufer / Verkäufer?
Kann vereinbart werden. Entweder pauschal oder via Nachweis eines Schadens.

Zitat:
Sehe ich das richtig, dass die meisten Punkte nicht grundsätzlich geregelt sind sondern je nach Gestaltung des Vorvertrags Gültigkeit finden?
So ist es!

Zitat:
Soll heißen, wird im Vorvertrag bei Rücktritt eine Schadensersatzforderung von 2000.- € vereinbart so gilt diese?
Ja!
Zitat:
Oder gilt bei keiner individueller Regelung automatisch eine allgemein gültige Formulierung wie z.B. 5% des Kaufpreises?
Nein, es muss ein Schaden nachgewiesen werden.

Allerdings hat das Ganze nichts mit Baurecht zu tun!
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bauplatz, grundstück, notar, vorvertrag

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