Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintrag etwas genauer innerhalb des Forums Baurecht
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| Grundbucheintrag etwas genauer Geändert von tobine (10.09.2008 um 18:06 Uhr). |
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| AW: Grundbucheintrag etwas genauer wieso wird die Frage erneut eingestellt?
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Grundbucheintrag etwas genauer Kann es sein, dass ein Ehevertrag besteht und der Sohn überhaupt noch nicht Erbe ist? (Berliner Testament) |
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| AW: Grundbucheintrag etwas genauer Falls die Mutter per Testament Alleinerbin wurde, geht es den Sohn nichts an, was diese mit dem Haus macht. Ihm steht ggf. der Pflichtteil in bar zu. |
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| AW: Grundbucheintrag etwas genauer Hallo Wenn der Vater verstirbt werden alle Erben benachrichtig . Wenn es um das Erbe geht , wird der Sohn angeschrieben . Wenn kein Testament vorhanden ist , geht es nach Erbfolge . Wenn es um ein Haus geht , kann man bei der Stadt nachfragen wer im Grundbuch steht , unter Vorlage des Ausweise vielleicht auch einen Kostenbeitrag , ist einsicht im Grundbuch machbar . Aber das ist von Stadt zu Stadt verschieden . Ansonsten Per Anwalt . |
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| AW: Grundbucheintrag etwas genauer Zitat:
Eine gesetzliche Verpflichtung für die Nachlaßgerichte besteht jedoch nicht! Zitat:
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Zitat:
Sofern der Verstorbene Miteigentümer war, ist das Grundbuch unrichtig geworden. Sofern das Grundbuchamt davon Kenntnis erhält, kann es die Erben zur Grundbuchberichtigung anhalten, ggf. auch ein Zwangsgeld festsetzen. Da es hier nach der gesetzlichen Erbfolge geht, ist die Beantragung eines Erbscheines nicht zu umgehen. Einen solchen Antrag beurkundet (ist erforderlich!) jeder Notar. Sollte der Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von 2 Jahren nach Eintritt des Erbfalles gestellt werden, entstehen für die Grundbuchberichtigung keine Kosten. |
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| AW: Grundbucheintrag etwas genauer Nein, es gibt kein Testament. |
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