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Grundbucheintrag etwas genauer

Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintrag etwas genauer innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 08.09.2008, 18:41
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Grundbucheintrag etwas genauer

Grundbucheintrag, angenommen Ehepaar lebt in Gütergemeinschaft und besitzt ein Haus und hat einen erwachsenen Sohn . Der Vater verstirbt . Der Sohn sucht Gespräch mit Mutter , welche behauptet sie wisse nicht wer im Grundbuch steht und es ginge dem Sohn auch gar nichts an. Am Haus müssen an der Fassade Sanierungsarbeiten gemacht werden , welche die Mutter ohne Wissen des Sohnes in Auftrag gegeben hat . Frage, muss die Mutter das nicht mit dem Sohn abklären , da Ihm ja auch ein bestimmter Prozentsatz als Erbe zustünde , soweit er vom Vater und von den Nachbarn weiss , gehört das Haus sehrwohl seinen Eltern , nur die Mutter sagt nicht die Wahrheit, wie sollte der Sohn sich jetzt verhalten? Eltern lebten in Gütergemeinschaft, Testament gibt es nicht.

Geändert von tobine (10.09.2008 um 18:06 Uhr).
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Alt 08.09.2008, 18:44
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AW: Grundbucheintrag etwas genauer

wieso wird die Frage erneut eingestellt?
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 09.09.2008, 15:06
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AW: Grundbucheintrag etwas genauer

Kann es sein, dass ein Ehevertrag besteht und der Sohn überhaupt noch nicht Erbe ist? (Berliner Testament)
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  #4 (permalink)  
Alt 09.09.2008, 21:24
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AW: Grundbucheintrag etwas genauer

Falls die Mutter per Testament Alleinerbin wurde, geht es den Sohn nichts an, was diese mit dem Haus macht.

Ihm steht ggf. der Pflichtteil in bar zu.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.09.2008, 23:28
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AW: Grundbucheintrag etwas genauer

Hallo

Wenn der Vater verstirbt werden alle Erben benachrichtig .

Wenn es um das Erbe geht , wird der Sohn angeschrieben .

Wenn kein Testament vorhanden ist , geht es nach Erbfolge .

Wenn es um ein Haus geht , kann man bei der Stadt nachfragen wer im Grundbuch steht , unter Vorlage des Ausweise vielleicht auch einen Kostenbeitrag , ist einsicht im Grundbuch machbar .
Aber das ist von Stadt zu Stadt verschieden . Ansonsten Per Anwalt .
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  #6 (permalink)  
Alt 13.09.2008, 23:44
UHU UHU ist offline
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AW: Grundbucheintrag etwas genauer

Zitat:
Zitat von rosi113
Wenn der Vater verstirbt werden alle Erben benachrichtig .
Von wem denn?
Eine gesetzliche Verpflichtung für die Nachlaßgerichte besteht jedoch nicht!

Zitat:
Wenn es um das Erbe geht , wird der Sohn angeschrieben .
Auch hier: Von wem denn?

Zitat:
Wenn kein Testament vorhanden ist , geht es nach Erbfolge .
Nach dem SV gibt es keine Verfügung von Todes wegen. Aber richtige Schlussfolgerung.


Zitat:
Wenn es um ein Haus geht , kann man bei der Stadt nachfragen wer im Grundbuch steht ,
Für die Führung der Grundbücher ist noch immer das Grundbuchamt bei dem zuständigen Gericht zuständig!


Zitat:
unter Vorlage des Ausweise vielleicht auch einen Kostenbeitrag , ist einsicht im Grundbuch machbar .
Sofern ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht worden ist, ist eine Einsicht möglich. Nach der Kostenordnung ist hierfür jedoch (noch) keine Gebühr zu entrichten.

Zitat:
Aber das ist von Stadt zu Stadt verschieden .
Quatsch. Es gilt das vorstehend gepostete, da es sich nach Bundesrecht richtet!

Zitat:
Ansonsten Per Anwalt .
Hier wäre eher ein Notar angebracht.
Sofern der Verstorbene Miteigentümer war, ist das Grundbuch unrichtig geworden. Sofern das Grundbuchamt davon Kenntnis erhält, kann es die Erben zur Grundbuchberichtigung anhalten, ggf. auch ein Zwangsgeld festsetzen.
Da es hier nach der gesetzlichen Erbfolge geht, ist die Beantragung eines Erbscheines nicht zu umgehen. Einen solchen Antrag beurkundet (ist erforderlich!) jeder Notar.
Sollte der Antrag auf Grundbuchberichtigung innerhalb von 2 Jahren nach Eintritt des Erbfalles gestellt werden, entstehen für die Grundbuchberichtigung keine Kosten.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.09.2008, 17:27
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AW: Grundbucheintrag etwas genauer

Nein, es gibt kein Testament.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2008, 17:30
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AW: Grundbucheintrag etwas genauer

Recht vielen Dank
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