Dies ist eine Diskussion zu Grundbucheintrag innerhalb des Forums Baurecht
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| Grundbucheintrag G. bekommt von ihren Eltern 1000m² Bauland sowie 1000m² geschenkt. Im Frühling möchten G. und ihr Freund darauf ein Haus bauen. Jetzt möchte G. gerne wissen, wie sie das mit dem Grundbucheintrag machen sollen. Wie ist es für alle am Besten? Soll ihr Freund auch ins Grundbuch (schließlich arbeitet und zahlt er auch für das Haus)? Oder gibt es auch noch andere Möglichkeiten, damit sie irgendwie (rechtlich) festlegen, dass das Grundstück G. und das Haus zur Hälfte ihren Freund gehört? G. hat auch schon einmal gehört, wenn beide Partner im Grundbuch stehen, bekommt man mehr Förderung? Würde sich das denn rentieren? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Grundbucheintrag Hier sollte man sich von einem Notar beraten lassen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Grundbucheintrag vielen dank für die antworten! am 27.02. hab ich einen notar termin, ich möchte mich nur vorab schon etwas erkundigen. @Kassandra "ich würde den freund da rauslassen. wer weiß, vllt ist das nur ein lebensabschnittsgefährte....." natürlich wäre für mich das am besten aber mein freund steckt ja auch geld und arbeit ins gemeinsame haus, auch er muss sich irgendwie absichern, oder nicht? am liebsten wäre mir, wenn die 2000m² grund (bauland + grünland) mir alleine gehören und das haus zur hälfte meinem freund. lg g. |
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| AW: Grundbucheintrag Zitat:
Das Geschenk soll auch beim Beschenkten alleine verbleiben, somit nur einer ins Grundbuch! Freund kann sich per Vertrag absichern! Heißt, alles was zum Hausbau selbst eingebracht wird lässt sich getrennt absichern. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Grundbucheintrag Zitat:
Anders sieht es u.U. aus, wenn eine höhere Finanzierung ins Spiel kommt. Da kann es schon sein, dass die Bank beide als Eigentümer und in der Haftung sehen will. |
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