
23.08.2003, 18:24
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| Neues Mitglied | | Registriert seit: Aug 2003
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| Gewohnheitsrecht? Habe in 03/03 ein bebautes Grundstück gekauft. Dieses grenzt am bebauten Grundstück des Verkäufers. Unser Grundstück wurde vom Verkäufer beim Bau in 2001 aufgeschüttet, so daß es ca. 2 m höher liegt als das Nachbargrundstück. Der "Übergang" zum Nachbargrundstück war ein Erdwall, der weit auf das Nachbargrundstück hineinreichte. Wir haben nun diesen Erdwall entfernt, die "Schräge" bzw. Übergang zum Nachbargrundstück weiter zu uns versetzt. Jetzt endet diese Schräge zwar immer noch auf dem Nachbargrundstück, allerdings nicht so weit wie vorher. Unser Nachbar (wie erwähnt auch der Verkäufer!) hat diese Arbeiten seit Mai beobachtet. Jetzt teilt er uns mit, daß der Übergang ca. 1,5 m auf seinem Grundstück endet.
Wie sieht denn nun die rechtliche Lage aus? 1. Haben wir das erhöhte, bebaute Grundstück in 03/03 so gekauft. 2. endete dieser Übergang vor Entfernung des Erdwalls fast 3 m auf dem Nachbargrundstück (es ist also eher verbessert worden) und 3. hat der gute Mann seit Mai gesehen, welche Arbeiten getätigt werden. Erst jetzt, nachdem der Erdwall in schweißtreibender Arbeit mit Feldsteinen bestückt wurde, teilt er mit, daß wir auf seinem Grundstück sind. |