Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung ohne Werkvertrag? innerhalb des Forums Baurecht
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| Gewährleistung ohne Werkvertrag? Nehmen wir mal folgendes an: Ein Unternehmen lässt sich Büroräume durch ein Handwerkerunternehmen Sanieren. Ein Angebot wird erstellt, Leistungen ausgeführt, Rechnung kommt und wird bezahlt, alles wunderbar. Wie verhält es sich nun bei so einem Fall mit der Gewährleistung, falls mal Mängel oder Schäden auftreten? Gelten gesetzliche Gewährleistungen wenn kein Vertrag/ Werkvetrag unterschrieben wird, also es keinen gibt? ![]() Vielen Dank schonmal, mfG |
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| AW: Gewährleistung ohne Werkvertrag? Selbstverständlich gibt es einen mündl. geschl. Vertrag! Auch durch konkludente Handlung! Die Gewährleistung ist gegeben. |
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