Dies ist eine Diskussion zu Gewährleistung bei Neubau. innerhalb des Forums Baurecht
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| Gewährleistung bei Neubau. Ehreleute A sind vor 5 Jahre in eine neue Eigenturmswohnung eingezogen. Der Bauunternehmen B hat in diesem Fall 5 Jahre Gewährleistung zugesprochen. Während der Gewährleistung haben die Ehreleute A mehrere Mangel festgestellt und dies schriftlich gemeldet. Bauunternehmen B hat deren Leute dahin geschickt und stellt fest dass alles geringere Mangeln sind. Doch die Ehreleute A wollen damit nicht abfinden und bittet um Beseitigung der Mangeln, auch dies wurde schriftlich an B weitergeleitet. Da B nicht reagierte, hat A Mahnung an Bauunternehmen B hingeschickt, welche dies zunächst mal ignoriert wurde. Doch dann kam ein Brief von B dass alle bis lang festgestellte Mangeln in Form eine Verminderung der Ratenzahlung in höhe von 800 Euro dann als erledigt gilten. Die Ehreleute A hat dieses Schreiben über 3 Jahre ignoriert(ja, ich war ebenfalls sprachlos, als die mir erzählt haben), dann als die Gewährleistungszeit vorbei ist, kommt ein Schreiben von Bauunternehmen B, dass diese Gewährleistungsansprüche verjährt sind. Und wenn die innerhalb nächste 5 Tage nicht auf deren Angebot vor 3 Jahre mit dieser 800 Euro akzeptieren und damit verbundene letzte Ratenzahlung freigeben(ist zur Zeit gesperrt bei Notar), werden die diese Angelegenheit deren Rechtsanwalt übergeben. meine Frage: Ehreleute A würde gern an diese Stelle sich dagegen wehren. Was ist hier noch möglich? lieben Grüßen Lu |
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