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Gewähleistung und Mängel

Dies ist eine Diskussion zu Gewähleistung und Mängel innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 09.09.2010, 21:57
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Gewähleistung und Mängel

hallo,

wie verhält es sich mit der Gewährleistung von Gewerken, wenn der GU insolvent ist, man aber vorher schon z.B. einer Fensterfirma, mitgeteilt hat, dass noch abschließenden Abdichtarbeiten gemacht werden müssen und auch noch Mängel z.B. Kratzer verhanden sind. Die Firma lehnt nun alle Arbeiten ab, da man selber nicht Vertragspartner gewesen sei. Eigentlich handelt diese Fa. wissentlich, dass spätere Mängel durch Nässe nicht ausgeschlossen sind, geht da was in richtung Vorsatz?
Kann man hier Gewährleistungsarbeiten "erzwingen", oder ist man Machtlos? Ich glaube nicht, dass man eine entsprechende Erklärung des GU bekommen werde, die evtl. Gewährleistungsabtretungen klärt.
Muss man nun hinnehmen, ein Haus zu haben (Neubau) welches zwar neu ist, man aber von keiner Fa. Garantie bekomme, da man nur einen Vertrag mit einem GU hatte und nicht mit den einzelntn ausführenden Firmen?

Grüße Gotfried

Geändert von Gotfried (10.09.2010 um 15:12 Uhr).
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Alt 10.09.2010, 07:39
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AW: Gewähleistung und Mängel

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  #3 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 15:13
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AW: Gewähleistung und Mängel

Hallo, danke für den Hinweis, ich war etwas verärgert über die Sache an sich. Habe den Text geändert und hoffe das ist nun ok.
Danke,
mfG
Gotfried
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2010, 17:30
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AW: Gewähleistung und Mängel

Hallo Gotfried,
genauso ist es leider: wenn nur ein Vertrag mit dem insolventen GU bestand, kommt man wegen der Gewährleistung an die Subunternehmer nicht ran - ohne Abtretung des GU. wir hatten genau das gleiche Problem.
Viel Glück!
nieselpriem
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  #5 (permalink)  
Alt 11.09.2010, 12:46
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AW: Gewähleistung und Mängel

Richtig, was nieselpriem schreibt. Es kommt wesentlich auf die Vertragsgestaltung mit dem GU an. Genaues kann nur ein Fachanwlt für Baurecht, nach Einsichtnahme in den Vertrag, sagen.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 14:52
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AW: Gewähleistung und Mängel

Na Klasse, wenn man wieder zu einem Anwalt muß, kostet es natürlich, das wollte man umgehen, da man bestimmt schon öfter beim Fachanwalt war, vor und nach der Insolvenzgeschichte des GU, was ja auch schon genug Geld kostete.
Aber danke für die Infos, wenn es noch andere Wege gibt, wäre eine Info darüber auch schön.
Grüße
Gotfried
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