Dies ist eine Diskussion zu Gebäudeabbruch / Sicherung innerhalb des Forums Baurecht
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| Gebäudeabbruch / Sicherung mal angenommen dass: A hat ein bebautes grundstück in der "innenstadt" einer ländlichen gemeinde gekauft. das alte und unbewohnbare gebäude will A abreissen lassen, um anschließend neu zu bebauen. an A's hauswand hat nachbar (B) von jahrzehnten eine überbaute einfahrt gebaut. das dach dieser einfahrt ist an A's aussenwand befestigt, was bedeutet wenn A sein haus abreisst, fällt das dach herunter. eine grundbucheintragung oder ähnliches (kein vertrag, keine genehmigung) liegt nicht vor. wer ist für die sicherung des dachs des nachbarn zuständig? und kann A darauf bestehen, daß dies zügig gemacht wird? vielen dank und gruss |
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| AW: Gebäudeabbruch / Sicherung |
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| AW: Gebäudeabbruch / Sicherung Lies doch zuerst mal im Nachbarrecht Eures Bundeslandes nach, dort müssten Regelungen zu Nachbarwand/Grenzwand (Achtung! Das ist ein Unterschied!) enthalten sein. Meist ist dort auch festgelegt, wer in welcher Form anbauen darf und was im Falle des Abrisses passiert. |
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| Stichworte |
| bebauung, gebäude, nachbar, toreinfahrt |
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