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Gartenland als Bauland

Dies ist eine Diskussion zu Gartenland als Bauland innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 20.02.2011, 18:05
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Gartenland als Bauland

Hallo Jura Forum,

ich bin neu hier und habe eine Frage zu folgendem fiktiven Fall:

Mal angenommen, man erbt ein Grundstück, welches im Grundbuch als Grundstück mit Wohngebäude und Gartenland ausgewiesen wird (Bundesland Bayern). Dieses Grundstück wird unter einer Flurnummer geführt und es wird für einen Anteil Grundsteuer B berechnet. Vor Jahren wurden Erschließungkosten (Wasser und Kanal) für das gesamte Grundstück von der Gemeinde berechnet (keine Unterscheidung zwischen bebautem Grundstück und Gartenland). Im Flächennutzungsplan ist das gesamte Grundstück als Dorfgebiet gekennzeichnet.

Kann man in diesem Fall nun davon ausgehen, dass der Gartenanteil des Grundstücks aufgrund der Erschließungskosten für Wasser und Kanal sowie der Berücksichtigung im Flächennutzungsplan bebaubar ist?

Habt Ihr Tipps bzw. Erfahrungen zu diesem Fall?

Grüße

Westende
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  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2011, 19:50
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AW: Gartenland als Bauland

Zitat:
Zitat von westende Beitrag anzeigen
Kann man in diesem Fall nun davon ausgehen, dass der Gartenanteil des Grundstücks aufgrund der Erschließungskosten für Wasser und Kanal sowie der Berücksichtigung im Flächennutzungsplan bebaubar ist?
Klar. Ein Gartenhaus zur gelegentlichen Nutzung kann man bauen!

Antrag bei der Gemeinde stellen und sich ärgern heißt die Devise. Das Grundstück ist in seiner Nutzung geteilt, und diese Teilung muss aufgehoben werden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 10:32
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AW: Gartenland als Bauland

Die Teilungsänderung muss also durch die Gemeinde erfolgen und die werden dann wahrscheinlich nicht zustimmen. Warum hat dann die Gemeinde für das gesamte Grundstück Erschließungskosten berechnet? dies hätte dann doch nur für den bebaubaren Teil verlangt werden dürfen, oder? Ist es kein Vorteil, dass das Gartenland im Flächennutzungsplan enthalten ist?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 10:54
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AW: Gartenland als Bauland

Es ist entscheident was der Bebauungsplan bzw. die Nachbarbebauung "sagt".
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  #5 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 12:49
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AW: Gartenland als Bauland

es gibt für diesen Ort keinen Bebauungsplan, nur den Flächennutzungsplan.
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück auch enthalten, allerdings sind auf dem Gartenanteil "bestehende Bäume" eingezeichnet. Es sind aber auf dem Gartenland keine Bäume- der Gartenanteil liegt brach. Laut Flächennutzungsplan ist der Gartenanteil das letzte Grundstück,welches im Dorfgebiet enthalten ist (Dorfrand). Das nachfolgend angrenzende Grundstück (Acker vom Nachbarn) zählt laut Flächennutzungsplan bereits zur Grünfläche.

Der Gartenanteil hat auch eine eigene Zufahrt und auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind auch bebaute Grundstücke.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 14:07
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AW: Gartenland als Bauland

Gucke hier:
http://dejure.org/gesetze/BauGB/34.html
Was im Grundbuch steht oder welche Beiträge gezahlt werden/wurden ist nicht maßgebend.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.02.2011, 14:46
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AW: Gartenland als Bauland

Die Eintragung im Grundbuch als "Wohngebäude und Gartenland" ist nach meinem Dafürhalten nicht so zu verstehen, dass nur auf einem bestimmten Teil des Grundstücks Wohngebäude errichtet werden dürfen und auf einem anderen Teil nur Gartenland sein darf.

Die im Grundbuch aufgeführte Nutzungsart (Wirtschaftsart) wird in aller Regel aus dem Liegenschaftskataster übernommen und dient der näheren Beschreibung des Grundstücks. Sie nimmt insofern auch nicht am "öffentlichen Glauben" des Grundbuchs teil.

Bau- und planungsrechtlich hat sie jedenfalls keine Bedeutung. Es ist deshalb auch nicht erforderlich, hier einen Antrag auf "Teilungsänderung" zu stellen.

Der Eigentümer des Grundstücks kann sich bei der Bauortgemeinde erkundigen, ob auf dem Grundstück noch eine weitere Bebauung möglich ist. Dieses richtet sich, wie schielu richtig schreibt, in Plangebieten nach den Festsetzungen des Bebauungsplans und in den übrigen Bereichen nach der vorhandenen Bebauung in der näheren Umgebung.
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  #8 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 17:56
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AW: Gartenland als Bauland

Es gibt auch Fälle, wo das jeweils richtige Parteibuch die Angegenheit im Interesse des Bauwilligen gelöst hat.

Aber man sollte sich davon keine Wunder erwarten.
Gegen Bebauungspläne hilft auch ein Parteibuch nicht so richtig. Aber die Presse und die Opposition sind da heute immer wachsamer.

pauline
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