Dies ist eine Diskussion zu Garantiefall Dachziegel innerhalb des Forums Baurecht
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| Garantiefall Dachziegel folgender Sachverhalt. Es wurde im Jahr 2006 ein neues Haus gebaut. Dabei wurde die Firma "Dachdecker" beauftragt, welche Dachziegel von der Firma "Dachziegelhersteller" bezogen haben. Aufgrund eines Fehler im Produktionsprozess sind die Dachziegel fehlerhaft, was sich jetzt zeigt. Der Dachziegelhersteller hat das per Gutachter prüfen lassen und stellt neue Ziegel für einen kompletten Austausch zur Verfügung. Die Firma "Dachdecker" besteht aber nicht mehr in der Rechtsform, eine daraus hervorgegangene neue Firma "Dachdecker 2" gibt es jetzt. Die Firma Dachziegelhersteller will jetzt nur die Ziegel zur Verfügung stellen, nicht aber den austausch bezahlen! Die Firma "Dachdecker" gibt es nicht mehr, dafür aber die Firma "Dachdecker2". Meine Frage! A) Muss Dachziegelhersteller auch die Kosten für den Austausch tragen? B) ist es ein Problem in diesem sachverhalt, das die Firma "Dachdecker" nicht mehr existiert C) kann es eine X beliebeige Firma übernehmen, wie "Dachdecker 2" ich würde mich über Feedback freuen. Tim Geändert von smtischm (01.07.2011 um 18:40 Uhr). |
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| AW: Garantiefall Dachziegel
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Garantiefall Dachziegel So, "ich" habe jetzt zwei ICH raus genommen, die aber nicht im Zusammenhang mit dem beschrieben Sachverhalt standen. Ich kann als den Hinweis nicht ganz deuten. Der Sachverhalt ist meiner Meinung unabhängig beschrieben! Tim |
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| AW: Garantiefall Dachziegel Hallo, A) Muss Dachziegelhersteller auch die Kosten für den Austausch tragen? Das kommt darauf an. Man muss sich fragen, was für ein Rechtsverhältnis zwischen dem Bauherren und der Ziegelhersteller besteht. Der Bauherr hatte einen Vertrag (wahrscheinlich Werklieferungsvertrag) mit dem Dachdecker 1. Jetzt muss man wissen, dass es Unterschiede zwischen "Garantie" und "Gewährleistung" gibt. Möglicherweise gibt der Hersteller eine Garantie auf seine Ziegel. Die Garantie ist jedoch nur freiwillig und ein Eintritt der Garantie erfolgt NUR nach den Garantiebedingungen des Herstellers. Wenn darin bestimmt ist, dass im Garantiefall solche Kosten, die durch Dachdecker etc. enstehen nicht umfasst sind, ist die Antwort zu a): NEIN. Gewährleistung ist auszuschließen, da zwischen dem Bauherren und dem Hersteller keine Vertragsbeziehung besteht. B) Ist es ein Problem in diesem sachverhalt, das die Firma "Dachdecker" nicht mehr existiert C) kann es eine X beliebeige Firma übernehmen, wie "Dachdecker 2" Ja, das ist dann ein Problem, wenn man keine Garantie hat. Dann muss man sich nämlich auf die gesetzliche Gewährleistung verlassen, so diese besteht... Fraglich ist nämlich, ob der Bauherr mit Dachdecker 2 ein Vertragsverhältnis besteht. Offensichtlich zunächst mal nicht. Hier müsste man mal erfahren, wie der Dachdecker 1 zu Dachdecker 2 geworden ist.
__________________ § 3 Telekommunikationsgesetz Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht; Schön, dass es Legaldefinitionen gibt! |
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| AW: Garantiefall Dachziegel BRANDNEU !!! Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil v. 16.06.2011 (Az. C-65/09 und C-87/09) die Pflichten der Verkäufer bei mangelhafter Lieferung enorm erweitert. Danach hat der Verkäufer nicht nur die Nacherfüllung durch z. B. die Lieferung einer mangelfreien Lieferung vorzunehmen, er hat auch die Kosten für einen etwaigen Ausbau und Einbau zu tragen. Im vorliegenden Fall waren fehlerhafte Fliesen an den Käufer geliefert worden, der diese bereits zu einem Großteil in Eigenleistung verlegt hatte, als der Fehler erstmals auffiel. Der Käufer verlangte vom Verkäufer nicht nur die Lieferung neuer fehlerfreier Fliesen sondern auch Erstattung der Kosten, die ihm durch Ausbau und Neuverlegung der Fliesen entstanden waren. Der EuGH gab dem Kläger durch die o.g. Urteil nun recht. Die Entscheidungen sind aber zwanglos auf alle Lieferungen fehlerhafter Ware, z. B. auch die Lieferung von fehlerhaften Festplatten, zu übertragen. Damit tragen die Verkäufer auch die Kosten für den Ausbau und den Wiedereinbau einer mangelfreien Festplatte einschl. aller Kosten der Datenübertragung.
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| AW: Garantiefall Dachziegel Zitat:
Von dem her ist diese Rechtsprechung hier nicht anwendbar.
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| AW: Garantiefall Dachziegel Hallo zusammen, danke für das Beispiel vom EuGh! Es trifft fast den genannten Sachverhalt. Wie aber heini555 schon sagt besteht der Vertrag an sich zwischen "Dachdecker" und "Ziegelhersteller". Nur zur Info der Ziegelhersteller wurde vor ein paar Jahren vor ein paar Jahren übernommen, alle Rechtsansprüche wurden aber übernommen. Der Dachdecker der damals das Dach gedeckt hat, hat aus altersgründen das Geschäft aufgegeben. Ein Mitarbeiter hat über eine neue Firma aber quasi der Geschäft weiter geführt. Rein rechtlich handelt es sich aber um eine neue rechtsform. Der Dachdecker, der das genannte Haus gedeckt hat, besteht in seiner Form nicht mehr! Um noch einmal auf das Thema Garantie / Gewährleistung zu klären, ich weiss es gibt dort wichtige Unterschiede. Der Ziegelhersteller gibt keine Angaben auf der Homepage. Nehmen wir einmal 30 Jahre Garantie an. wie angesprochen hat der Ziegelhersteller zugegeben, dass der fehler aufgrund eines fehlers im Produktionsprozess vorliegt. auch wenn die rechtssprechung vom EuGh nicht anwendbar ist, muss man in diesem falle nur auf kulanz vom ziegelhersteller hoffen, da rein rechtlich sein Ansprechpartner "Dachdecker" nicht mehr verfügbar ist? An sich spielt es ja beim bezogen auf das beispiel vom EuGh ja keine rolle, wenn jemand das privat macht, ist es ja kostentechnisch nicht bezifferbar, nur per gutachter! Vllt hat noch jemand ein tipp zum genannten Sachverhalt. Danke |
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| AW: Garantiefall Dachziegel Ich würde schon mal die Durchgriffshaftung überprüfen! Auch erlischt eine Haftung nicht bei Geschäftsaufgabe aus Altersgründen. Es kommt auf die Rechtsformen an und die geschlossenen Übernahmebedingungen. Letztendlich ist es egal da nach dem EUGH-Urteil die "Arbeiten" vom Hersteller zu bezahlen sind! Die Konsultation eines Fachanwaltes ist von Vorteil!
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| AW: Garantiefall Dachziegel Wenn Dachdecker 2 clever war, hat er die Mitarbeiter nicht übernommen sondern neu eingestellt und die Haftung für die Gewährleistung ausgeschlossen. Das kann man aber nur beantworten, wenn man die Übernahmebedingungen genau kennt und man sollte sie von einem in diesem Bereich fachkundigen Anwalt überprüfen lassen. pauline |
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| AW: Garantiefall Dachziegel Zitat:
Zitat:
lg heini
__________________ § 3 Telekommunikationsgesetz Nr. 1.: "Anruf" ist eine über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Verbindung, die eine zweiseitige Echtzeitkommunikation ermöglicht; Schön, dass es Legaldefinitionen gibt! |
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