Dies ist eine Diskussion zu Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial? innerhalb des Forums Baurecht
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| Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial? Er schafft es nicht alleine und hat von Computern keine Ahnung. Er bittet deshalb Architekt B eine Skizze von ihm in CAD umzusetzten und zu vermassen. Da das Gebäude sehr klein ist machen die beiden für diese Kleinigkeit keinen Vertrag. Architekt A ruft nun bei B an und möchte, dass B den CAD Plan an den Statiker schickt. Die Baueingabe wurde von Architekt A schon unterschrieben eingereicht. Kann B wenn er Pläne an irgendwelche Leute von seiner Mail Adresse aus schickt für das Gebäude mit haftbar gemacht werden, falls was schief geht. |
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| AW: Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial? Nein, wenn er seine Arbeit ordentlich gemacht hat! |
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| AW: Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial? Architekt B hat lediglich Handpläne von Architekt A in CAD umgesetzt. Die Handpläne befinden sich als Kopie im Besitz von B. Architekt B kennt das Bauvorhaben nicht wirklich. Er hat lediglich die Handpläne in CAD 1:1 umgesetzt. |
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| AW: Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial? Zitat:
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| AW: Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial? Also wenn B die Pläne an eine falsche Adresse schickt, hat er natürlich seine Arbeit noch nicht geliefert. Aber dadurch kann eigentlich nur eine Verzögerung entstehen. Ohne Pläne geht es eben nicht weiter. Aber da müßte A auch nachfragen wo die Pläne bleiben. Ansonsten, wenn das Ganze so klein ist, wäre vermutlich überhaupt kein Architekt, und insbesondere keine zwei, erforderlich gewesen. Das hätte dann, je nach LBO, auch ein Bautechniker oder Maurermeister machen dürfen. pauline |
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