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Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial?

Dies ist eine Diskussion zu Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial? innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 09:36
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Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial?

Architekt A hat einen Auftrag.

Er schafft es nicht alleine und hat von Computern keine Ahnung.
Er bittet deshalb Architekt B eine Skizze von ihm in CAD umzusetzten und zu vermassen.

Da das Gebäude sehr klein ist machen die beiden für diese Kleinigkeit keinen Vertrag.

Architekt A ruft nun bei B an und möchte, dass B den CAD Plan an den Statiker schickt. Die Baueingabe wurde von Architekt A schon unterschrieben eingereicht.

Kann B wenn er Pläne an irgendwelche Leute von seiner Mail Adresse aus schickt für das Gebäude mit haftbar gemacht werden, falls was schief geht.
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 11:11
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AW: Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial?

Zitat:
Zitat von le_woltaire Beitrag anzeigen
Kann B wenn er Pläne an irgendwelche Leute von seiner Mail Adresse aus schickt für das Gebäude mit haftbar gemacht werden, falls was schief geht.
Nein, wenn er seine Arbeit ordentlich gemacht hat!
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2011, 11:38
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AW: Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial?

Architekt B hat lediglich Handpläne von Architekt A in CAD umgesetzt.

Die Handpläne befinden sich als Kopie im Besitz von B.

Architekt B kennt das Bauvorhaben nicht wirklich.
Er hat lediglich die Handpläne in CAD 1:1 umgesetzt.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2011, 10:57
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AW: Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial?

Zitat:
Zitat von le_woltaire Beitrag anzeigen
Architekt B hat lediglich Handpläne von Architekt A in CAD umgesetzt.

Die Handpläne befinden sich als Kopie im Besitz von B.

Architekt B kennt das Bauvorhaben nicht wirklich.
Er hat lediglich die Handpläne in CAD 1:1 umgesetzt.
Wofür sollte/könnte er haftbar sein?
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  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2011, 18:51
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AW: Fremder Architekt haftbar für zusendung von Planmaterial?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Wofür sollte/könnte er haftbar sein?
Also wenn B die Pläne an eine falsche Adresse schickt, hat er natürlich seine Arbeit noch nicht geliefert.
Aber dadurch kann eigentlich nur eine Verzögerung entstehen. Ohne Pläne geht es eben nicht weiter.
Aber da müßte A auch nachfragen wo die Pläne bleiben.

Ansonsten, wenn das Ganze so klein ist, wäre vermutlich überhaupt kein Architekt, und insbesondere keine zwei, erforderlich gewesen.

Das hätte dann, je nach LBO, auch ein Bautechniker oder Maurermeister machen dürfen.

pauline
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