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Freie Kündigung des Auftraggebers

Dies ist eine Diskussion zu Freie Kündigung des Auftraggebers innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 13:53
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Freie Kündigung des Auftraggebers

Angenommen folgender Fall:

Ein Kunde beauftragt ein Unternehmen. Angebot und Auftragsbestätigung sind bereits raus. Zwei Tage danach macht der Auftraggeber von seinem freien Kündigungsrecht Gebrauch. Seitens des Auftragnehmers wurde noch nichts produziert.

Kann der Auftragnehmer trotzdem was vom Auftraggeber verlangen? Wenn ja auf welcher Grundlage ?

Vielen Dank für die Antwort!
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  #2 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 15:40
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AW: Freie Kündigung des Auftraggebers

Was soll das sein, ein "freies Kündigungsrecht"? Verträge sind zu erfüllen!
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  #3 (permalink)  
Alt 24.10.2011, 18:16
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AW: Freie Kündigung des Auftraggebers

Grundsätzlich kann der AN den vollen Preis verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen.
Der Auftraggeber wird staunen was der AN in den zwei Tagen schon alles geleistet und bestellt hat!

Also das wird teuer. Und ein Anwalt wird da wenig helfen können, weil der gegenteilige Standpunkt ja vom Auftraggeber bewiesen werden muß.

pauline
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  #4 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 10:55
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AW: Freie Kündigung des Auftraggebers

Hallo Pauline,

danke für die Antwort.

Was muss dann der AN dem AG darlegen. Bestellungen? Oder wie hat der AN hier vorzugehen?
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  #5 (permalink)  
Alt 25.10.2011, 11:08
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AW: Freie Kündigung des Auftraggebers

Hier ist das Ganze recht gut beschrieben:
http://www.ratgeber-e-lancer.de/050105.html (unter Werkvertrag).
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