Dies ist eine Diskussion zu Freie Kündigung des Auftraggebers innerhalb des Forums Baurecht
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| Freie Kündigung des Auftraggebers Ein Kunde beauftragt ein Unternehmen. Angebot und Auftragsbestätigung sind bereits raus. Zwei Tage danach macht der Auftraggeber von seinem freien Kündigungsrecht Gebrauch. Seitens des Auftragnehmers wurde noch nichts produziert. Kann der Auftragnehmer trotzdem was vom Auftraggeber verlangen? Wenn ja auf welcher Grundlage ? Vielen Dank für die Antwort! |
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| AW: Freie Kündigung des Auftraggebers Was soll das sein, ein "freies Kündigungsrecht"? Verträge sind zu erfüllen!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Freie Kündigung des Auftraggebers Grundsätzlich kann der AN den vollen Preis verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen. Der Auftraggeber wird staunen was der AN in den zwei Tagen schon alles geleistet und bestellt hat! Also das wird teuer. Und ein Anwalt wird da wenig helfen können, weil der gegenteilige Standpunkt ja vom Auftraggeber bewiesen werden muß. pauline |
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| AW: Freie Kündigung des Auftraggebers Hallo Pauline, danke für die Antwort. Was muss dann der AN dem AG darlegen. Bestellungen? Oder wie hat der AN hier vorzugehen? |
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| AW: Freie Kündigung des Auftraggebers Hier ist das Ganze recht gut beschrieben: http://www.ratgeber-e-lancer.de/050105.html (unter Werkvertrag).
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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