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  • 1 Post By nieselpriem

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  #1 (permalink)  
Alt 14.09.2011, 18:02
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Frage

Hallo ich hoffe ich bin in diesem forum abteil richtig.
Nehmen wir mal an Person A ( 91 Jahre ) hat auf der Terasse eine Sitzecke. Nachbar B baut ein Neues Haus und setzt einen großen Ventilator auf seine Grundstücks Grenze, jedoch bläst dieser den Wind genau auf die Sitzecke und ist dadurch nicht mehr benutzbar. Jetzt stellt sich für Person A die frage ist dies erlaubt bzw. was könnte man dagegen machen?
Tut mir leid wenn ich die Geschichte falsch geschildert habe, habe versucht an die regeln zu halten
Mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 09:36
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AW: Frage

Bitte mal beschreiben, warum auf der Grundstücksgrenze ein "großer Ventilator" errichtet wurde. Was ist dessen Zweck ?

Auf der Grundstücksgrenze darf m.E. höchstens eine geschlossene Wand (z.B. einer Grenzgarage) oder eine Kommunwand (wenn es sich um ein Doppelhaus handelt) errichtet werden.

Aber ein "großer Ventilator"
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  #3 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 10:04
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AW: Frage

Hallo,

es wird sich um eine
Luft-Wasser-Wärmepumpe handeln.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 11:07
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AW: Frage

Zitat:

Von FrankDD

(...) es wird sich um eine
Luft-Wasser-Wärmepumpe handeln.
Auf der Grundstückgrenze ?
Und die Luft wird dann auch noch horizontal hin zum Nachbarn verblasen ?
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  #5 (permalink)  
Alt 15.09.2011, 14:46
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AW: Frage

Ich denke, nach § 1004 BGB sollte der Nachbar hier einen Unterlassungsanspruch haben. Es gäbe sicher eine andere Möglichkeit, den Ventilator aufzustellen.
schielu likes this.
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