Dies ist eine Diskussion zu Forumlierungen im Vertrag zu Haftung und Rücktritt innerhalb des Forums Baurecht
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| Forumlierungen im Vertrag zu Haftung und Rücktritt ich würde gerne über den Inhalt zweier Forumulierungen reden. 1. Rücktritt beim Hauskauf: "Das Recht auf Rücktritt gemäß §323 BGB wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist." Was bedeutet das? Ich interpretiere folgendes: Angenommen man hätte Zusatzleistungen wie z.B. Schallschutz oder größere Fenster vereinbart. Wenn nun der Schallschutz nicht erreicht wird oder die Fenster wegend er Statik nicht so gebaut werden können. Kann ich vom Vertrag nicht zurücktreten. 2. Hier geht es um die Gewährleistung von 5 Jahren beim Hausbau: "Darüber hinaus tritt der Verkäufer seine Ansprüche auf Beseitigung der Mängel gegenüber den am Bauvorhaben tätig gewesenen Handwerkern,Unternehmern und Lieferanten, an den Käufer ab, der die Abtretung annimmt. Der Verkäufer bleibt jedoch berechtigt, diese Ansprüche in eigenen Namen geltend zu machen." Bedeutet dies, dass der Käufer nun sich selbst mit den Handwerkern rumschlagen müsste? Wer bleibt bei Mängeln der Ansprechpartner und Rechtlich in der verpflichtung die Mängel zu beseitigen. Ich würde mich sehr über Antworten hierzu freuen. Danke Viele Grüße Travis |
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| AW: Forumlierungen im Vertrag zu Haftung und Rücktritt Zu der Rücktrittsklausel kann ich nichts sagen, aber die Abtretung der Ansprüche an den Käufer ist sinnvoll, da dieser damit auch dann in der Lage ist, Gewährleistungsansprüche gegenüber den ausführenden Handwerksfirmen geltend zu machen, wenn z.B. der Bauträger nicht mehr existiert. Ansonsten guckt der Bauherr nämlich 'in die Röhre'. Weil er nicht Vertragspartner der ausführenden Firmen war, kommt er im Falle einer Pleite des Bauträgers an die Subunternehmen nicht mehr ran. Aus eigener Erfahrung ein Tipp: am besten ist es, den Vertrag VOR der Unterschrift von einer Bauherrenschutzvereinigung (z.B. Bauherrenschutzbund) prüfen zu lassen, denn hier lauern so viele Klippen, die man als Laie gar nicht erkennt. Außerdem bieten die auch eine baubegleitende Qualitätskontrolle an. Das kostet keine Unsummen und verhindert Fehler, die richtig teuer werden können. |
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| AW: Forumlierungen im Vertrag zu Haftung und Rücktritt Hallo, danke für die Antwort. Kann villeicht noch jemand etwas über die erste Forumlierung "Rücktrittsklausel" sagen. Viele Grüße |
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| AW: Forumlierungen im Vertrag zu Haftung und Rücktritt Die Klausel besagt lediglich, dass nur gesetzliche Rücktrittsrechte innerhalb des Vertrages bestehen und KEINE gesonderten vertraglichen. |
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