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Fassadenwerbung

Dies ist eine Diskussion zu Fassadenwerbung innerhalb des Forums Baurecht

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  • 1 Post By mknf

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  #1 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 18:17
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Fassadenwerbung

Handwerker A lässt mit Erlaubnis seines Vermieters B den Namen seines Handwerkbetriebs an die Fassade der Werkstatthalle malen. Standort ist ein reines Gewerbegebiet in einer hessischen Stadt und die Größe der bemalten Fläche beträgt ca. 2 x 8 Meter in ca. 6 Meter Höhe. Handerwker A möchte nun auch noch die Fassade mit Strahlern Nachts beleuchten, welche den örtlichen Straßenverkehr nicht blenden.
Muss A oder B dafür eine Genehmigung (Bauantrag) beantragen? Fällt die Bemalung der Fassade alleine (ohne Beleuchtung) unter die Genehmigungspflcht von Werbeanlagen? Wenn ja, was ist dafür die Rechtsgrundlage? Welche Konsequenzen drohen A bzw. B bei Anbringung der Bemalung (mit und ohne Beleuchtung) ohne Genehmigung?
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Alt 29.08.2011, 11:36
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AW: Fassadenwerbung

Ich kann jetzt nicht von Hessen sprechen, aber in Niedersachsen müssen alle Werbeschilder, die eine Fläche größer als 1 m² aufweisen, vorab genehmigt werden. Ich kann mir vorstellen, dass diese bei der oben erwähnten Größe auf jeden Fall so sein sollte.
Zu Bußgeldern kann ich diesbezüglich nichts sagen. Klarheit könnte eine unverbindliche Vorabanfrage beim zuständigen Bauamt bringen.
schielu likes this.
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fassadenwerbung, werbeanlagen

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