
28.08.2011, 18:17
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| Forum-Interessierte(r) | | Registriert seit: Jul 2007
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| Fassadenwerbung Handwerker A lässt mit Erlaubnis seines Vermieters B den Namen seines Handwerkbetriebs an die Fassade der Werkstatthalle malen. Standort ist ein reines Gewerbegebiet in einer hessischen Stadt und die Größe der bemalten Fläche beträgt ca. 2 x 8 Meter in ca. 6 Meter Höhe. Handerwker A möchte nun auch noch die Fassade mit Strahlern Nachts beleuchten, welche den örtlichen Straßenverkehr nicht blenden.
Muss A oder B dafür eine Genehmigung (Bauantrag) beantragen? Fällt die Bemalung der Fassade alleine (ohne Beleuchtung) unter die Genehmigungspflcht von Werbeanlagen? Wenn ja, was ist dafür die Rechtsgrundlage? Welche Konsequenzen drohen A bzw. B bei Anbringung der Bemalung (mit und ohne Beleuchtung) ohne Genehmigung? |