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Erschließung nicht mehr gesichert

Dies ist eine Diskussion zu Erschließung nicht mehr gesichert innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 28.08.2011, 22:16
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Erschließung nicht mehr gesichert

Hallo,

Mal angenommen im Jahr 2006 erhält eine Bauherrengemeinschaft eine Baugenehmigung für ein Grundstück im Außenbereich.

Die Erschließung des Grundstücks über eine im Jahr 1995 erbaute mit 16 Tonnen befahrbare Brücke wurde durch die Gemeinde ermöglicht.

Diese hatte damals vorgehabt über das Grundstück einen Wanderweg zu führen im Rahmen des ländlichen Wegebauprogramms wurde der einfache Steg der zum Grundstück führte (begehbar, Brett) durch eine mit Fahrzeugen bis 16 Tonnen überfahrbare Brücke überbaut.

Die Baugenehmigung konnte von Seiten der Gemeinde nur erteilt werden da eine gesicherte Zufahrt ermöglicht war.

Mal angenommen diese besagte Brücke (welche die einzige Grundstückszufahrt darstellt) ist nach einigen Jahren Baufällig geworden. Wer kommt für Personen und Sachschaden auf und ganz wichtig, wer hat sich um die Verkehrssicherheit zu kümmern?
Die Gemeinde oder der Grundstücksinhaber?

Nochmal zur Unterstreichung, Der Grundstücksinhaber hat die Brücke nicht errichten lassen und 1.5 m von der Wasserkante des Grundstücks sind nach Landesvorschrift auch nicht sein Eigentum, sondern sind ständig für Uferarbeiten freizuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Schneider
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Alt 05.09.2011, 12:24
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AW: Erschließung nicht mehr gesichert

Hat keiner auch nur ansatzweise eine Idee.

Die Gemeinde hatte es 1995 versäumt mit dem Grundstücksinhaber einen Erschließungsvertrag abzuschließen, bzgl. der neu errichteten Brücke, die nun auch mit größeren Fahrzeugen überfahren werden konnte.

Das Grundstück auf dem die Brücke steht gehört der Gemeinde, dass Gewässer welches die Brücke überspannt ist Landesgewässer Kategorie 1.

Die Gemeinde wollte dem Grundstückseigentümer nun die Brücke gerne übergeben und somit Ihm die alleinige Sicherungspflicht übergeben. Vorsichtige Kostenschätzung für eine Instandhaltung (Neuerrichtung) der Brücke belaufen sich auf ca. 200.000 €. Der Grundstückseigentümer sieht sich im Recht, dass mit der Erteilung der Baugenehmigung auch die gesicherte Überfahrt (Zufahrt) zu seinem Grundstück dauerhaft gesichert ist. Laut BauGB ist dies ja auch zwingend notwendig um Baurecht zu erlangen.
Leider weigert sich die Gemeinde immernoch die dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen dieses Recht zu sichern.

Dem Grundstückseigentümer wurde nun auch von der Gemeinde gedroht, dass wenn die Brücke sich wirklich in einem so schlechten Zustand befinde man von Seiten der Gemeinde einen Bausachverständigen zum Objekt zu schicken und wenn nötig die Brücke zu sperren.

Wenn jemanden noch was einfallenden würde, wäre ich sehr dankbar.

Gruß Christian
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