Dies ist eine Diskussion zu Erschließung in Verzug ! innerhalb des Forums Baurecht
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| Erschließung in Verzug ! angenommen, es wurde ein Grundstück gekauft. Dieses Grundstück sollte bis Ende November 2010 die Hochbaureife erreichen (noch nicht erschlossen). Angenommen, es kam ein Schreiben das dieses nicht möglich ist wegen dem schlechtem Wetter. Ein neuer Termin wurde nicht genannt. Ab Januar 2011 fallen aus dem Finanzierungsvertrag Bereitstellungszinsen an. Frage: Kann man diese Zinsen dem Grundstücks-verkäufer in Rechnung stellen? Eigentlich sollte das Bauprojekt nächste Woche starten ! ![]() Vielen Dank |
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| AW: Erschließung in Verzug ! Nein, der kann nix dafür! |
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| AW: Erschließung in Verzug ! Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und muss gleich nochmal das Thema hier aufgreifen und etwas abwandeln. Angenommen ein Käufer A kauft ein unerschlossenes Grundstück von Verkäufer B. Im Kaufvertrag wird vermerkt, dass die Erschließung durch B vollzogen wird und die Kosten bereits im Kaufpreis enthalten sind. B sichert mehrfach zu, dass das Grundstück bald erschlossen wird. Kurz vor dem Kauf ändert sich etwas am Bebauungsplan. B sagt weiterhin, die Erschließung wird bald beginnen. Mehrere Monate verstreichen. Von B wird gesagt, dass die Änderungen nur noch gegengezeichnet werden müssen durch die Gemeinde. Die Gemeinde jedoch meint, dass nicht alle Anträge eingereicht wurden. Käufer A hingegen hängt in der Luft und gerät in Gefahr die Bereitstellungszinsen der kreditgebenden Bank zahlen zu müssen. Meine Fragen. Kann Käufer A den Verkäufer B auffordern für die Bereitstellungszinsen aufzukommen? Was ist, wenn die Rechtsschutzversicherung da sagt, das gehört nicht zu den angebotenen Leistungen, weil es sich um "Bau" handelt. (Baurecht, Mietrecht, Verkehrsrecht sind keine Bestandteile der Versicherung) Zählt die Erschließung vielleicht noch zu Privatrecht? |
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