Dies ist eine Diskussion zu Erbbauzins innerhalb des Forums Baurecht
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| Erbbauzins nehmen wir einmal an, jemand möchte einen Laden kaufen. Dieser ist in einem Haus untergebracht, das auf einem Erbbaurechtsgrundstück steht. Der Bauträger ist während des Baues des Gebäudes Insolvent gegangen. Ein Teil der Wohnungen wurde verkauft. Die Käufer der Einheiten müssen seither Erbbauzins zahlen. Ein Teil der Einheiten, einschließlich des erwähnten Ladens, wurde versteigert. Die Ersteigerer der Einheiten einschließlich des Ladens müssen bis heute keinen Erbbauzins entrichten. Jetzt meine Frage: Muss der Nachfolger / Käufer des Ladens, für den bis heute kein Erbbauzins anfiel, ebenfalls keinen Erbbauzins zahlen? Vielen Dank für die Antworten im Voraus. Geändert von linguz (14.03.2012 um 14:17 Uhr). Grund: Unbestimmte Form |
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