Dies ist eine Diskussion zu Entwässerung über Nachbargrundstück innerhalb des Forums Baurecht
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| Entwässerung über Nachbargrundstück Das Fertighaus wird zur Zeit über einen Stutzen, der sich auf dem Nachbargrundstück befindet entwässert. Die Leitungen führen vom Fertighaus etwa 10 Meter über das Nachbargrundstück zum Stutzen. Der Nachbar will aber nicht, dass die Villa auch über diesen Stutzen entwässert wird. Darf Herr K. seine Villa trotzdem an die bestehenden Leitungen seines alten Fertighauses anschliessen? |
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| AW: Entwässerung über Nachbargrundstück Auf welcher Vereinbarung basiert denn das Leitungsrecht auf dem fremden Grundstück?
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Entwässerung über Nachbargrundstück Auf dem Nachbargrundstück hätte in den 60er Jahren ein Wendehammer entstehen sollen. Die Stadt hat diesen jedoch nie umgesetzt. Lediglich der Kanal ist entstanden. Als das Fertighaus von Herrn K. in den 70er Jahren entstand wurde die Entwässerung über das Nachbargrundstück im Grundbuch festgehalten. |
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| AW: Entwässerung über Nachbargrundstück Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Entwässerung über Nachbargrundstück Kann es sein, dass der Nachbar den Herrn K sowieso nicht leiden kann oder dass ihn die "mega Luxus Villa" neben seiner bescheidenen Hütte ärgert? Dann sollte er das auch sagen und nicht gegen eine Rohrleitung kämpfen, die ihn wahrscheinlich gar nicht interessiert.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Entwässerung über Nachbargrundstück Nun ja... Dass der Nachbar Herrn K. nicht leiden kann ist offensichtlich. Schliesslich war er es, der die gesamte Nachbarschaft angestiftet hat Einpruch gegen die Befreiungen im Kniestockbereich einzulegen. Nun spricht er direkt im Tiefbauamt vor und pocht auf die Leitungen. Nun noch ein Argument: Auf dem Grundstück vom Nachbarn befinden sich ein alter Nussbaum und ein Flieder. Wenn man die Leitungen entfernt muss man deren Wurzelwerk zerstören durch die Abgrabung. Kann Herr K. das Entfernen der Leitungen durch den Baumschutz beeinflussen? |
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| AW: Entwässerung über Nachbargrundstück Baumschutz usw. spielt in dem Zusammenhang KEINE Rolle. Wenn es ein im Grundbuch eingetragenes Leitungsrecht gibt, kann der Nachbar nichts dagegen tun, dass die Leitung auch von der nun weitaus größeren Villa genutzt werden. Dieses Leitungsrecht gilt unabhängig von der Größe des Hauses und auch unabhängig von wechselnden Eigentümern der beiden Grundstücke. Es kann nur in beiderseitigem Einverständnis gelöscht werden. |
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| AW: Entwässerung über Nachbargrundstück Die hießige Gehölzschutzsatzung ist gerade in Anlehnung an geänderte Landesvorschriften neu gefasst wurden und erregte Protest, weil man plötzlich viel mehr genehmigungsfrei absägen darf. Obstbäume und Nutzpflanzen (zu denen ich auch Nussbäume zählen würde) galten aber schon immer als wenig schützenswert. Wenn der liebe Nachbar also seinen Nussbaum absensen will, um Herrn Ks Abwasserleitung zu kappen, wird er den ersten Schritt tun dürfen, den zweiten aber nicht. Herrn Ks Recht, die Leitung zu benutzen, kann der Nachbar nur mit dessen Einverständnis oder mit Einwirken höherer Notwendigkeiten aus dem Grundbuch schaffen. Welche höheren Mächte dem Nachbarn zur Verfügung stehen, weiß ich nicht; das Einverständnis von Herrn K zur Beseitigung der Leitung sollte ungefähr soviel kosten, dass davon ein neuer Anschluss nebst allen Formalitäten finanziert werden kann. Auch wenn der Nieselpriem schneller war, ich lösch das jetzt nicht wieder.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Entwässerung über Nachbargrundstück Die Äusserungen des Nachbarn am Tiefbauamt waren eher schwammig. Er beabsichtigt offenbar einen Teil seiner Wiese, unter der die Leitungen sind, einzuebnen. Die Wiese des Nachbarn von Herrn K. ist derzeit aufgeschüttet, um die Frostfreie Leitungsführung zu gewährleisten (80cm über oberkante Leitung sind hierbei notwendig). Darf der Nachbar auch wenn die Leitungen bestehen bleiben seine Wiese einebnen und damit die Leitungen von Herrn K. der Witterung aussetzen auch wenn die Leitungen selbst im Grundbuch festgehalten werden? |
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| AW: Entwässerung über Nachbargrundstück Langsam kommen die interessanten Details ans Licht! Wenn einmal gebaut wird, will der arme kleine Nachbar auch was ab haben. Mindestens der häßliche Huckel, über den man nicht mit dem Rasenmäher rüberkommt, soll verschwinden!Da kann man sich sicher noch über Jahrzehnte streiten! Da das Wetter dazu noch geeignet scheint - können die beiden sich nicht mal zu einem Bier / Viertele am Grill treffen und die Sache klären? Dem Nachbarn könnte ja sonst in nicht all zu ferner Zukunft auch mal dies oder jenes Missgeschick passieren, wodurch dann zufällig Ks Abwasserleitung unbrauchbar wird. Wenn diesem dann in seiner Luxusvilla deswegen die Sch...e bis zum Hals steht, hat er zwar wahrscheinlich Schadenersatzansprüche, die er aber auch erstmal durchsetzen muss. Die Hütte des Nachbarn ist bis dahin Eigentum der Bank und der hat auch nix anderes Pfändbares mehr ...
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