Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Einfriedung eines Grundstückes

Dies ist eine Diskussion zu Einfriedung eines Grundstückes innerhalb des Forums Baurecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2007, 22:00
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 3
Keine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Einfriedung eines Grundstückes

Hallo für alle die ein wenig knobbeln wollen.

Nehmen wir an ihr habt ein Haus mit einem Grundstück gekauft.

Nun beschliesst die Stadt ihr dürft euren Garten den ihr noch nicht eingefriedet habt, auch nicht einfrieden.

Mit der Begründung; das die parkähnliche Situation in der Siedlung erhalten bleibt.

lt. Begründung ist nun Originaltexteine Einfriedung aller Art ausgeschlossen)

Weiss jemand wie man diese Formulierung aushebeln kann, damit derjenige sich doch seinen Zaun oder eine Hecke oder ähnliches Anlegen kann???

Wie ist diese Formulierung dehnbar oder auslegbar.

Danke für alle die Diskussion und Beiträge zu diesem Thema.

Wir haben dieses Thema schon im Bekanntenkreis diskutiert, aber kamen auf keine Lösung...

Vielleicht hier jemand???
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2008, 10:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einfriedung eines Grundstückes

Wenn man die "Einfriedung" nicht wie üblich auf die Grundstücksgrenze stellt, sonder mit einem gewissen Abstand (0.5 - 1 m) handelt es sich nicht mehr im Sinne des Wortes um eine Einfriedung, sondern um genehmigungsfreies gestalterisches Element. Die Festsetzung des Bebauungsplanes stünde dem nicht entgegen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2008, 22:13
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 3
Keine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Tobi1979 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einfriedung eines Grundstückes

Hallo Spick,


kannst du deine Aussage auch anhand einer Quelle Gesetz, Gerichtsurteil o.ä. festmachen???
Danke für deine Antwort!!!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2008, 10:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, spick hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einfriedung eines Grundstückes

An einem Urteil kann ich es so spontan nicht festmachen, aber als Leiter des Bauamtes einer Gemeinde kann ich bestätigen, dass das bei unserer Genehmigungsbehörde (die Kreisverwaltung) so gehandhabt wird und sich bei uns als Usus durchgesetzt hat.
Dem Sinne nach umschließt eine Einfriedung ein Grundstück. Mit Abstand von der Grenze tut es das definitiv nicht. Und die Gestaltung eines Grundstücks z.B. durch Pergolen o.ä. ist freigestellt, auch beispielsweise unterteilende Hecken und Zäune. Wieweit diese gestaltenden Elemente von der Grundstücksgrenze entfernt sein müssen, ist nirgends geregelt. Richtig ist sicher, dass eine Hecke oder ein Zaun, der auf der Grundstücksgrenze steht oder unmittelbar daran eine Einfriedung darstellt.
Je größer dieser Abstand ist, um so eher erfüllt er diesen Tatbestand nicht.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Beräumung eines gekauften Grundstückes Immobilienrecht 19.05.2010 10:34
Nutzungsänderung eines Grundstückes durch Satzung Kommunalrecht 21.08.2009 14:04
Schenkung eines Grundstückes an beschränkt Geschäftsfähigen Bürgerliches Recht allgemein 11.08.2009 14:02
Wann ist man der Eigentümer eines Grundstückes Immobilienrecht 06.04.2009 14:38
Widerrechtliches Betreten eines Grundstückes Nachbarrecht 11.08.2005 08:43





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Baurecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN