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Eigene Terrasse auf dem Nachbargrundstück

Dies ist eine Diskussion zu Eigene Terrasse auf dem Nachbargrundstück innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 06.03.2006, 22:14
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Eigene Terrasse auf dem Nachbargrundstück

Hallo zusammen

Habe da mal einen selbstverständlich völlig hypothetischen Sachverhalt, der mich rein theoretisch brennend interessieren würde, zu dem ich aber leider noch nichts hier gelesen habe.

Also …. Heiß ersehnter Hauskauf getätigt, schön einsam und freistehend, großes Grundstück, mitten in der Pampa …. Ein Traum für jeden Stadtflüchtling, Salatzüchter und Schneckensammler

Der Verkäufer verkauft Haus, Nebengebäude und Grundstück an den Käufer.
Der Verkäufer gab bei den Besichtigungen ohne Umschweife zu, dass die überdachte Terrasse nicht genehmigt ist. Für den Käufer erstmal kein Beinbruch. (Fehler?)
Alle anderen Gebäude sind „legal“, auch laut Katastereinträgen. Alles geprüft.

Monate später spricht der direkte Nachbar den Käufer auf der Strasse an und macht diesen darauf aufmerksam, dass die überdachte Terrasse über die gesamte Breite von 4 Metern zu etwa 50 cm auf dessen Grundstück gebaut wurde.

Uppsss ....

Das ganze passierte also so vor, sagen wir mal, etwa 6 Jahren, der Verkäufer hatte die „Mitbenutzung“ dem Nachbarn damals mündlich unter Kumpeln mitgeteilt, dieser hatte nichts dagegen. Jetzt aber, in Anbetracht des Besitzerwechsels möchte der Nachbar sich doch mal über diesen „Grundstücksverlust“ …. ähm…unterhalten .

Tja … also so als Käufer, ich meine, rein hypothetisch, würde ich da doch schon vorher wissen wollen, was da in dem Gespräch so passieren könnte, oder ?
Klar,…. Sein Boden ist sein Boden und den würde ihm ja keiner streitig machen wollen.
Aber trägt er da nicht so eine gewisse „Mitschuld“ / Mittäterschaft ?

Und …. was so den Verkäufer betrifft ….
Ist das schon arglistige Täuschung ? Oder einfach nur ein cleverer Geschäftsmann ?

Ist es die Verpflichtung des Kaufinteressenten, die Grenzen des Grundstückes vorab unabhängig von Zäunen, Hecken und Pfählen selbst nochmal zu ermitteln / zu überprüfen ?

Danke für Antworten vom Zitronenfalter
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  #2 (permalink)  
Alt 07.03.2006, 06:36
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AW: Eigene Terrasse auf dem Nachbargrundstück

Ein Widerspruch des Nachbarn gegen die Baugenehmigung ist nicht mehr zu erwarten, da die Widerspruchsfrist abgelaufen ist.

Am Besten ist eine gütliche Einigung. Solche Dinge kommen vor. Den Verkäufer würde ich auch nicht belangen, da er ja auf rechtliche Mängel hingewiesen hat. Nur kein Porzellan zerschlagen! Eine feindliche Nachbarschaft ist das Schlimmste was es gibt.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2006, 22:36
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AW: Eigene Terrasse auf dem Nachbargrundstück

Zitat:
Zitat von Remby
Ein Widerspruch des Nachbarn gegen die Baugenehmigung ist nicht mehr zu erwarten, da die Widerspruchsfrist abgelaufen ist..
Der Nachbar will der Baugenehmigung ja nicht widersprechen, .... es gibt keine Baugenehmigung für diese überdachte Terrasse ... der nachbar will nur klare Verhälnisse für die Zukunft, z.b. im Falle eines Verkaufes dieses Grundstückes. Wie genau seine Vorstellungen aussehen, weiß ich noch nicht ... aber in jedem Fall sein gutes Recht auf das er aus welchen Gründen auch immer bisher verzichtet hat.


Zitat:
Zitat von Remby
Am Besten ist eine gütliche Einigung.
Klar, seh ich im Grunde geanuso

Zitat:
Zitat von Remby
Den Verkäufer würde ich auch nicht belangen, da er ja auf rechtliche Mängel hingewiesen hat.
Der Herr hat nach expliziter Frage: "Was ist mit der Terrasse" lediglich darauf hingewiesen, dass die überdachte Terrasse nicht genehmigt ist ...... er erwähnte mit keiner Silbe, dass sie zudem noch auf dem Nachbargrundstück steht ! Ich denke, dass ist ein ziemlicher Unterschied. Der Unterschied liegt in einer Überdachung, bei der wir davon ausgehen mussten, diese eventuell abreissen zu müssen und einem gesamten Terrassengebilde incl. Boden, dass über die Grenzen schreitet, hohe Rückbaukosten verursacht und Folgekosten verursacht, die nicht geplant waren.
Auch im Notarvertrag ist "lediglich" die fehlende Baugenehmigung erwähnt..... ich setze arglistige Täuschung da schon voraus, es sei denn, ein Käufer darf sich weder auf Einfriedungskennzeichen wie Zäune, Heckenpflanzen und Gebäudeenden verlassen und ist verpflichtet, auch die Grundstücksgrenzen zu vermessen und abzuschreiten.

Zitat:
Zitat von Remby
Nur kein Porzellan zerschlagen! Eine feindliche Nachbarschaft ist das Schlimmste was es gibt.
Um die Nachbarn gehts nur am Rande ... sie wollen nicht mehr, als ihr Recht und eine gütliche klare Einigung .... alles absolut ok und verständlich. Die will ihnen auch keiner streitig machen.
In erster Linie gehts mir eigentlich um das böswillige Verhalten des verkäufers, dass macht mich richtig wütend
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