Dies ist eine Diskussion zu Duldungsbescheid durch eidesstaatliche Versicherung innerhalb des Forums Baurecht
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| Duldungsbescheid durch eidesstaatliche Versicherung ein Interessent A kauft von einem Bauträger eine Doppelhaushälfte vor 3 Jahren, der zu diesem Zeitpunkt als Solvent gilt und im Notarvertrag folgende Klausel verfasst: Im Kaufpreis enthalten sind Erschließungskosten im Sinne des Baugesetzbuches und Anliegerbeiträge nach dem KAG, die zu dem Bauwerk, seiner Anschließung und Erstbenutzung gehören, soweit sie durch denentsprechenden Erschließungsträger bis zum heutigen Tag beschlossen wurden. Der Verkäufer trägt die Kosten aller Aufschließungsanlagen, die zur Bezugsfertigkeit erforderlich sind, insbesondere Strom und Gas. Der Bauträger erklärt, dass er bzw. der Voreigentümer darauf bereits ausreichende Vorauszahlungen an die Gemeinde geleistet hat. Werden Überzahlungen zurückerstattet, so stehen sie dem Verkäufer zu. Maßnahmen, die erst von heute an durch Träger öffentlicher Belange noch beschlossen werden sollten, gehen zu Lasten des Käufers. Der Bauträger erklärt, dass ihm davon nichts bekannt ist. Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz für Einrichtungen, welche nicht unmittelbar zum Bauwerk und seiner Anschließung und Erstbenützung gehören, trägt ab sofort der Käufer, sofern diese Kosten nicht bereits vom Verkäufer oder Voreigentümer bezahlt wurden. Offene Rechnungen liegen insoweit nicht vor. Zirka ein halbes Jahr nach dem Kauf gibt der Bauträger eine eidesstaatliche Versicherung ab, ist aber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht insolvent und seine GmbH & Co. KG existiert noch. Vollstreckungsmaßnahmen haben aber nach Angaben von Ämtern keine Aussicht auf Erfolg. Kann nun nach 2,5 Jahren ein Amt, wie z.B. ein Wasserversorgungsamt, einen Vollzug des Kommunalabgabengesetzes und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung die Vollstreckungsmaßnahmen vom Bauträger zum Käufer übertragen? Lastet nun der Herstellungsbeitrag lt. Art. 5 Abs. 7 KAG als öffentliche Last auf dem Grundstück, oder muß der Bauträger die Kosten zum Beispiel mit dem privaten (oder Firmen-) Vermögen übernehmen? Beste Grüße, MacMaus. |
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| AW: Duldungsbescheid durch eidesstaatliche Versicherung Ja, das Amt kann. Der neue Eigentümer ist in der Haftung! |
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| AW: Duldungsbescheid durch eidesstaatliche Versicherung Ist das auch der Fall, wenn der Käufer mit Rechnungen nachweisen kann, daß er alle vertraglich vereinbarten Erschließungskosten dem Bauträger bezahlt hat? Gibt es in diesem Fall einen Unterschied, ob der Bauträger eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben hat, oder insolvent ist? |
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| AW: Duldungsbescheid durch eidesstaatliche Versicherung Zitat:
Zitat:
Gucke hier: http://www.ratgeber-bautraegerkauf.d...g/haftung.html |
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