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Duldung von Sanierungsarbeiten über eigenes Grundstück ?

Dies ist eine Diskussion zu Duldung von Sanierungsarbeiten über eigenes Grundstück ? innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 16:11
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Duldung von Sanierungsarbeiten über eigenes Grundstück ?

Mal angenommen , Person A gehört ein Mehrfamilienhaus ( sagen wir mal Berlin , mit diversen Wohnungen und 2 Praxen(Arzt) ) .

Dieses wird durch einen Flur betreten um in einen offenen Hinterhof zu gelangen der zum Seitenflügel des Hauses führt .

Im Hinterhof schaut man auf die Rückwand des Nachbarmehrfamilienhauses .(20 m hoch und 10 m breit ) . Person A hat ein Schreiben von Person B erhalten , dass diese Rückwand saniert werden soll . Dies geht nur über das Grundstück von Person A . Person A soll hierfür die schriftliche Zustimmung jetzt geben .

Muss Person A einer Sanierung zustimmen bzw. kann er zur Zustimmung gezwungen werden ,oder kann sich Person A verweigern , da diese Sanierung Dreck/Schmutz, Betreten des Gundstückes durch fremde Personen ,Nutzung des Grundstückes für Aufbauten/Gerüst bzw. Materialien ,Baulärmbelästigung für Mieter und Praxen im Haus über 3-4 Wochen bedeuten würden .

Was muss die Besitzerperson B des Hauses dessen Rückwand saniert werden soll der Person A vorlegen , damit dieser einer Sanierung zustimmen muss ?

Muss Person A die Baumaßnahme seinen Mietern im Haus anzeigen . (Vorlaufzeit )

Müssen die Mieter des Hauses von Person A ebenfalls zustimmen bzw. die Sanierung dulden , oder können die Mieter des Hauses sogar Mietminderung bei Person A geltend machen .

Was muss Person A noch beachten bei einer Zustimmung ?



Person A ist natürlich -gegen- die Sanierung der Hausrückwand über sein Grundstück .
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  #2 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 17:07
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AW: Duldung von Sanierungsarbeiten über eigenes Grundstück ?

siehe dazu http://www.juraforum.de/lexikon/hammerschlagsrecht

und für Berlin http://www.berlin.de/imperia/md/cont...nachbg_bln.pdf
insbesondere § 17 f. NachbG Bln
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  #3 (permalink)  
Alt 10.03.2011, 17:15
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AW: Duldung von Sanierungsarbeiten über eigenes Grundstück ?

Mieter können sogar dann Mietminderung geltend machen, wenn auf der anderen Straßenseite eine genehmigte Baustelle betrieben wird.
Sie haben eben besondere Rechte.

Den Vermiter trifft in diesem Fall keinerlei Verschulden und er kann auch nicht die Baustelle verbieten.

pauline
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2011, 09:30
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AW: Duldung von Sanierungsarbeiten über eigenes Grundstück ?

Besten Dank sagt Person A .
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  #5 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 10:59
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AW: Duldung von Sanierungsarbeiten über eigenes Grundstück ?

Nehmen wir mal an , der Person A wurde jetzt mitgeteilt , dass die Sanierung der Hauswand mit etwa 10 cm Dämmung erfolgen soll . Um diese 10 cm würde das Grundstück von Person A verkleinert , da die Dämmung auf die Hausrückwand direkt aufgebracht wird und damit das Haus um 10 cm nach hinten verlängert wird .

Muß Person A diese Bebauung bzw.Verkleinerung seines Grundstück hinnehmen bzw. kann er dann , trotz Hammerschlagrecht ,die Sanierung in der Form ablehnen ?
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  #6 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 11:33
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AW: Duldung von Sanierungsarbeiten über eigenes Grundstück ?

Natürlich nicht!!!
Da muß man entweder einen Zins für dieses "Überbauen" zahlen, oder die Grundstücksfläche erweben oder
eben zu einer Innendämmung greifen und die Außenfasade unverändert lasen.

Manchmal ist allerdings die Mauer nicht ganz auf der Grenze, sondern etwas zurück. Das ist aber sehr selten.

pauline
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  #7 (permalink)  
Alt 13.03.2011, 11:37
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