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Duldung Pferdestall

Dies ist eine Diskussion zu Duldung Pferdestall innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 11:59
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Duldung Pferdestall

Hallo,

wir haben einen Bauantrag für einen Pferdestall im allgemeinen Wohngebiet gestellt.

Nun rief uns der Sachbearbeiter des Kreises an und sagte das wir eine Duldung erhalten werden.

Nun frage ich mich, was passiert wenn der Sachbearbeiter wechseln würde oder man unerwartet stress mit Nachbarn bekommt??

Kann man nach einiger Zeit der Duldung ein Gewohnheitsrecht daraus ziehen?? Welche Zeit wäre dafür angemessen?

Wenn ich nun die duldung erhalten habe, muss ich eigentlich wenn ich mir ein neues Pferd kaufe es wieder dem Bauamt mitteilen? muss ich dem Bauamt mitteilen, wieviele Pferde darin stehen? Hat es dem Sachbearbeiter überhaupt anzugehen ?

Vielen Dank

Festo
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2011, 14:13
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AW: Duldung Pferdestall

Diese Genehmigung muss schriftlich erfolgen (per Bescheid). Danach kann der Sachbearbeiter wechseln wie er will!
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  #3 (permalink)  
Alt 15.05.2011, 13:18
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AW: Duldung Pferdestall

Eine Duldung kann von der zuständigen Baubehörde erst nach der rechtskräftigen Ablehnung eines Bauantrages geschehen. Insofern muß der Ablehnungsbescheid erstmal erlassen sein. Eine Duldung ist sehr gefährlich, weil, wenn einem Nachbarn die Pferdehaltung nicht gefällt, die Baubehörde ohne weiteres die Nutzung untersagen kann oder eine Abrißverfügung erläßt. Und dann sind die getätigten Investitionen futsch. Es ist baurechtlich nun mal aus Emissionsgründen verboten, in einem Wohngebiet Pferde zu halten. Die gehören in den Aussenbereich im Sinn des Baugesetzbuches, also die freie Landschaft. Aber die ist eigentlich nur Landwirten vorbehalten. Übrigens: es gibt kein Gewohnheitsrecht im Baurecht. Es ist also ein Irrglaube, wenn man längere Zeit baurechtlich illegal gehandelt hat, durch "Ersitzen" die Sache legalisiert bekommt. Illegal ist solange illegal, bis es genehmigt wird. Das kann auch nach 30 oder 40 Jahren so sein.
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