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Doppelhaus auf Einfamilienhaus Grund, erlaubt?

Dies ist eine Diskussion zu Doppelhaus auf Einfamilienhaus Grund, erlaubt? innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 14.10.2009, 11:01
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Doppelhaus auf Einfamilienhaus Grund, erlaubt?

Hallo,

in einem Baugebiet mit genehmigtem Bebauungsplan gilt für den Bau von Einfamilienhäusern eine mindest Grundstücksgröße von 600qm und für den Bau von Doppelhäusern 800qm. Nun soll auf einem 620qm großen Grundstück ein Doppelhaus gebaut werden. Also ein Doppelhaus als Einfamilienhaus getarnt, ohne reale Grundstücksteilung. Dies wurde auch bereits in der Vergangenheit praktiziert. So wurden aus Doppelhaushälften Dreispänner und aus Einfamilienhäusern Doppelhäuser. Gibt es Möglichkeiten, für die Anwohner sich gegen diese dichte Bebauung zu wehren?
Ein Teil der Anwohner hat schließlich dieses Bebauungsgebiet gewählt, um der dichten Bebauung wie in den Städten zu entfliehen.
Danke für die Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 11:21
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AW: Doppelhaus auf Einfamilienhaus Grund, erlaubt?

Nein, wenn der Bebauungsplan Häuser mit max. 2 Wohnungen vorsieht. Ob diese Wohnungen übereinander oder nebeneinander gebaut werden ist dabei unerheblich. Sie müssen nur einen gemeinsamen Zugang haben (Abweichung möglich). Die Teilung erfolgt dann nicht real sondern nach WEG.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 11:22
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AW: Doppelhaus auf Einfamilienhaus Grund, erlaubt?

Was würde sich den an der Bebauungsdichte ändern, wenn statt eines EFH eine DHH gebaut wird???

Unabhängig davon ob es ansonsten zulässig wäre, das DHH müsste sich ja genauso an die Vorgaben des Bebauungsplans und der LBO (Baufenster, -linie, Abstandsflächen ...) halten.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 12:12
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AW: Doppelhaus auf Einfamilienhaus Grund, erlaubt?

Zitat:
Zitat von marki78
Was würde sich den an der Bebauungsdichte ändern, wenn statt eines EFH eine DHH gebaut wird???

Unabhängig davon ob es ansonsten zulässig wäre, das DHH müsste sich ja genauso an die Vorgaben des Bebauungsplans und der LBO (Baufenster, -linie, Abstandsflächen ...) halten.
Richtig! Ein sehr guter Einwand!
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  #5 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 12:40
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AW: Doppelhaus auf Einfamilienhaus Grund, erlaubt?

Hallo,

danke für die Antworten.
Zur Frage was würde sich ändern.
Nun in den meisten aller Fälle wird ein Einfam. Haus nicht so groß wie ein Doppelhaus und ein Doppelhaus nicht so groß wie ein Dreispänner gebaut, d. h. in der Regel nutzen diese Häuser das Baufenster nicht aus. Desweitern wohnen mehr Menschen innerhalb eines Wohngebietes, was zwangsläufig auch zu mehr Spannungen unter den Bewohnern führt.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 13:45
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AW: Doppelhaus auf Einfamilienhaus Grund, erlaubt?

Zitat:
Zitat von Wasnun2
Nun in den meisten aller Fälle wird ein Einfam. Haus nicht so groß wie ein Doppelhaus und ein Doppelhaus nicht so groß wie ein Dreispänner gebaut, d. h. in der Regel nutzen diese Häuser das Baufenster nicht aus.
Was keine Rolle spielt, maßgeblich ist der B-Plan und der muss eingehalten werden! Und nicht, was ein Nachbar gerne hätte. Ist denn überhaupt eine Begrenzung auf Einfamilienhaus gegebn? - Doch wohl nicht!

Zitat:
Desweitern wohnen mehr Menschen innerhalb eines Wohngebietes, was zwangsläufig auch zu mehr Spannungen unter den Bewohnern führt.
Wieso wohnen mehr Menschen in nebeneinanderliegenden Wohnungen als übereinanderliegenden?
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  #7 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 16:41
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AW: Doppelhaus auf Einfamilienhaus Grund, erlaubt?

Der Begriff "Einfamilienhaus" oder "Mehrfamilienhaus" kommt in der Baunutzungsverordnung nicht vor. Dort gibt es nur "Einzelhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser". Im Bebauungsplan kann allerdings festgelegt werden, das die Häuser eine Höchstzahl an Wohnungen haben dürfen. Ein Einzelhaus mit 2 separaten Wohnungen ist nicht automatisch ein Doppelhaus, Dafür müssen einige Kriterien eingehalten werden, wie z.B. zwei separate Eingänge. Wenn von einem Eingang 2 Wohnungen zugänglich sind, bleibt es ein Einzelhaus, wie ein anderer TE hier schon richtig darstellte. Geschickte Architekten haben bisher immer Wege gefunden, wie die Festsetzungen eines Bebauungsplanes legal hingebogen wurden, weil der Plan nicht jeden Einzelfall regeln kann und soll. Im übrigen ist es Sache der zuständigen Bauaufsicht, ob sie nach pflichtgemässen Ermessen gegen angeblich baurechtswidrige Zustände einschreitet oder nicht.
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