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Dienstbarkeiten - Wer muss bezahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Dienstbarkeiten - Wer muss bezahlen? innerhalb des Forums Baurecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 10:19
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Dienstbarkeiten - Wer muss bezahlen?

Hallo zuammen,

zwischen dem dienenden Grundstück A und dem herrschenden Grundstück B existiert folgende Grunddienstbarkeit:

„hierzu wird folgendes klagestellt dass: …die Kosten des Wanddurchbruchs sowie der Herstellung der Tiefgarage von Grundstück A alleine der Eigentümer von Grundstück B zu tragen hat. Der Eigentümer von Grundstück A ist von allen Kosten freizustellen.“

Auf Grundstück A wurde eine zweigeschossige Tiefgarage errichtet und bereits die provisorischen Durchbrüche zu Grundstück B vorgesehen. Der inzwischen neue Eigentümer von Grundstück B errichtet jedoch nun nur noch eine Tiefgarage im 1. UG. (Die Erschließung der Tiefgarage des Grundstücks B erfolgt über die Tiefgarage von Grundstück A)

Wer trägt nun die Kosten für das Verschließen des bereits provisorischen hergestellten Durchbruchs im 2. UG von Grundstück A?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 10:50
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AW: Dienstbarkeiten - Wer muss bezahlen?

Die Kostentragungspflichtsvereinbarung kann doch deutlicher nicht mehr verfasst werden!
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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 11:04
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AW: Dienstbarkeiten - Wer muss bezahlen?

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Die Kostentragungspflichtsvereinbarung kann doch deutlicher nicht mehr verfasst werden!
Meine Rede und trotzdem streiten sich die Juristen. Genau aus diesem Grund habe ich es hier zur Diskussion gestellt.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 11:08
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AW: Dienstbarkeiten - Wer muss bezahlen?

Zitat:
Zitat von Suiwababbial Beitrag anzeigen
Meine Rede und trotzdem streiten sich die Juristen. Genau aus diesem Grund habe ich es hier zur Diskussion gestellt.
Wenn "Juristen" immer einer Meinung wären, gäbe es keine Prozesse mehr.
Allerdings kann in einem Forum auch nicht Recht gesprochen werden.
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