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Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung

Dies ist eine Diskussion zu Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 30.01.2012, 15:44
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Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung

Mal angenommen, einer Stadt in NRW fällt auf, daß ein Bauträger vor 10 Jahren versäumt hat, Nachweise für eine Dichtheitsprüfung damals im Zuge einer Baumaßnahme (Doppelhäuser) neu verlegter Rohre beizubringen. sie fordert daher die Eigentümer auf, diese Nachweise jetzt beizubringen, was die nicht können. Haben die eigentümer eine Chance, sich gegen die Aufforderung erfolgreich zu wehren, oder bleibt nur der Weg, den Bauträger auf den evtl. entstehenden Schaden in Anspruch zu nehmen, der sich natürlich darauf zurückziehen wird, daß die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist?
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Alt 30.01.2012, 16:26
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AW: Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung

Zitat:
Zitat von dingsda Beitrag anzeigen
Mal angenommen, einer Stadt in NRW fällt auf, daß ein Bauträger vor 10 Jahren versäumt hat, Nachweise für eine Dichtheitsprüfung damals im Zuge einer Baumaßnahme (Doppelhäuser) neu verlegter Rohre beizubringen. sie fordert daher die Eigentümer auf, diese Nachweise jetzt beizubringen, was die nicht können. Haben die eigentümer eine Chance, sich gegen die Aufforderung erfolgreich zu wehren, oder bleibt nur der Weg, den Bauträger auf den evtl. entstehenden Schaden in Anspruch zu nehmen, der sich natürlich darauf zurückziehen wird, daß die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist?

Warum können die Eigentümer diesen Nachweis nicht erbringen?
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 08:48
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AW: Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung

Weil der Bauträger die Prüfung damals offenbar pflichtwidrig unterlassen hat und die damaligen Käufer bzw. jetzigen Eigentümer weder von der Prüfungspflicht, noch von der Unterlassung Kenntnis hatten.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:14
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AW: Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung

Nunmehr haben sie aber Kenntnis und können es durchführen. Gegenüber dem Bauträger ist alles verjährt.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:28
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AW: Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung

das wäre aber sehr unbefriedigend.
Irgendwann muss doch auch für einen Eigentümer mal Rechtssicherheit eintreten... außerdem kostet so eine Prüfung auch viel Geld.
Und dass der Bauträger raus sein soll, ist auch nicht einzusehen. Schließlich hat der die Prüfung wider besseren Wissens nicht durchgeführt und das gegenüber den Käufern nicht offenbart.
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  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:58
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AW: Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung

Eine Rechtslage ist nicht immer für einzelen befriedigend. Wenn es um Abwasserleitungen geht, sind Hauseigentümer neuerdings sowieso verpflichtet, Dichtigkeitsprüfungen regelmäßig durchführen zu lassen. Sooo teuer ist das gar nicht.
http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
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  #7 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 12:51
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AW: Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung

Bei der Diskussion fällt mir auf, dass die Vorschrift einer Dichtigkeitsprüfung in das Landeswassergesetz NRW mit dem § 61a erst am 11. Dezember 2007 aufgenommen wurde.
Zu Zeiten der Bauerrichtung bestand diese Vorschrift nicht, folglich kann m.E. der seinerzeitige Bauträger auch nichts versäumt oder unterlassen haben.
__________________
Gruß

Klaus
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  #8 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 12:16
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AW: Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Bei der Diskussion fällt mir auf, dass die Vorschrift einer Dichtigkeitsprüfung in das Landeswassergesetz NRW mit dem § 61a erst am 11. Dezember 2007 aufgenommen wurde.
Zu Zeiten der Bauerrichtung bestand diese Vorschrift nicht, folglich kann m.E. der seinerzeitige Bauträger auch nichts versäumt oder unterlassen haben.
Natürlich hätte in diesem Fall das Baudatum keinen Einfluss gehabt, da diese Vorschrift auch Rückwirkend gilt. So sollten ja alle Gebäude in NRW einen Nachweis der Dichtigkeit der Abwasserleitungen erbringen.

Aktuell ist die Dichtigkeitsprüfung für Haushalte ja in NRW erstmal ausgesetzt! Die fristen waren hier ja relativ eng gefasst. (2015-2021)

Viele Besitzer alter Immobilien, gerade im ländlichen Bereich, waren da schon etwas befremdet. Der eigene Abfluss sollte kontrolliert werden und am Nachbarfeld wurde die hochbelastete Gülle auf Feld gekippt.

gruß,

steko
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  #9 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:43
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AW: Dichtheitsprüfung bei Rohrverlegung

Zitat:
Zitat von steko68 Beitrag anzeigen
Natürlich hätte in diesem Fall das Baudatum keinen Einfluss gehabt, da diese Vorschrift auch Rückwirkend gilt. So sollten ja alle Gebäude in NRW einen Nachweis der Dichtigkeit der Abwasserleitungen erbringen.

Aktuell ist die Dichtigkeitsprüfung für Haushalte ja in NRW erstmal ausgesetzt! Die fristen waren hier ja relativ eng gefasst. (2015-2021)

Viele Besitzer alter Immobilien, gerade im ländlichen Bereich, waren da schon etwas befremdet. Der eigene Abfluss sollte kontrolliert werden und am Nachbarfeld wurde die hochbelastete Gülle auf Feld gekippt.

gruß,

steko
Es geht dem TE doch darum, den seinerzeitigen Bauträger in die Pflicht zu nehmen - und dies geht m.E. nunmal gar nicht, da die Vorschrift zum Zeitpunkt der Bauerrichtung eben nicht bestand.
__________________
Gruß

Klaus
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