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Definition Bild der Kulturlandschaft

Dies ist eine Diskussion zu Definition Bild der Kulturlandschaft innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 20.09.2011, 16:04
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Definition Bild der Kulturlandschaft

Mal angenommen es exisiert ein um 192x/193x gebautes Gebäude im Außenbereich nach §35 BauGB für forst- und landwirtschaftliche Nutzung. Der Eigentümer A möchte eine Nutzungsänderung von Jagdhütte zu Geräteschuppen durchführen. Der Flächennutzungsplan wiederspricht allerdings dem Vorhaben.

Wäre es möglich über §35 Abs. 4 Nr. 4

"4. die Änderung oder Nutzungsänderung von erhaltenswerten, das Bild der Kulturlandschaft prägenden Gebäuden, auch wenn sie aufgegeben sind, wenn das Vorhaben einer zweckmäßigen Verwendung der Gebäude und der Erhaltung des Gestaltwerts dient"

das Vorhaben zu genehmigen?

Die konkrete Frage lautet: Wie definiert man "das Bild der Kulturlandschaft prägende Gebäude"?
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Alt 20.09.2011, 16:24
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AW: Definition Bild der Kulturlandschaft

Also: eine Jagdhütte im Wald ist ganz sicher kein die Kulturlandschaft prägendes Gebäude.
Darunter versteht man z.B. Bauten, die in einer angelegten Parklandschaft liegen und dort wichtiges Gestaltungselement sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 14:47
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AW: Definition Bild der Kulturlandschaft

Eine einfache Definition, die es für jeden nachvollziebar bzw. beurteilbar macht, was eine "Kulturlandschaft" ist, gibt es nicht.

Der Begriff "Kulturlandschaft" findet sich, z.T. mit dem Zusatz "historische" Kulturlandschaft in einigen Rechtsgrundlagen auf Bundes-/Landesebene oder in Richtlinien der EU.

Für die Begriffsdefinition kommen schwerpunktmäßig
  • das Bundesnaturschutzgesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 14 BNatSchG)
  • die Naturschutzgesetze der Länder
  • das Bundesraumordnungsgesetz (ROG)
  • das Landesentwicklungsprogramm (LEP)
  • die Denkmalgesetze der Länder
  • die europäische SUP-Richtlinie

in Frage. Hinzu können regionale Konventionen kommen (z.B. die Alpenkonvention).

Es bleibt schwierig

Geändert von Nordhesse (27.09.2011 um 08:37 Uhr).
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