Dies ist eine Diskussion zu Dauerwohnrecht im Aussenbereich bei Eigentümerwechsel innerhalb des Forums Baurecht
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| Dauerwohnrecht im Aussenbereich bei Eigentümerwechsel ![]() Folgender fiktiver Fall: Herr Y und Frau Z wollen ein Haus in einem Aussenbereich kaufen. Das Haus liegt in einem Naturschutzgebiet, wo nach dem Krieg ca. 20 Häuser gebaut wurden. Eine Baugenehmigung gab es schriftlich nicht. Alle 20 Häuser sind seitdem dauerhaft bewohnt und die Menschen sind dort gemeldet. Viele seit 60 Jahren. Jetzt wo Herr Y und Frau Z dort dieses kleine Haus kaufen wollen, sagt die Stadt/Bauamt, dass dort Dauerwohnrecht nicht gestattet ist, obwohl das Objekt bis heute bewohnt ( z.Z. vermietet ) ist. Maximal als Ferienhaus würde man es dulden. Es sei denn, man würde eine Bescheinigung vorlegen, wo irgendwann mal dauerhaftes Wohnen bescheinigt worden sei. Fakt ist aber, dass keiner der Eigentümer dort so eine Bescheinigung besitzt! ![]() Im Grundbuch steht folgendes: früher: Hof- und Gebäudefläche und Holzung "Bei Umschreibung in das Loseblatt-Grundbuch als Bestand eingetragen am 16.12.1966." am 12.09.1996 umgeschrieben auf: "Gebäude- und Freifläche" Könnte es tatsächlich sein, dass eine Stadt damit durchkommen würde und es für Herrn Y und Frau Z heissen würde, dass die dort nicht dauerhaft wohnen könnten, obwohl das Objekt nachweislich seit 60 Jahre dauerhaft bewohnt wurde und auch alle anderen Objekte dauerhaft bewohnt werden? Es ginge dem Paar YZ NICHT darum anzubauen, umzubauen, abzureissen, neuzubauen, sondern das Objekt im IST-Zustand zu bewohnen! Danke im voraus und liebe Grüße von der KlaraFall |
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