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Dachterasse auf dem Anbau des Miteigentümers: Wer sorgt für die Tragfähigkeit der Decke?

Dies ist eine Diskussion zu Dachterasse auf dem Anbau des Miteigentümers: Wer sorgt für die Tragfähigkeit der Decke? innerhalb des Forums Baurecht

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  • 1 Post By nieselpriem
  • 1 Post By schielu

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Alt 23.04.2011, 10:55
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Dachterasse auf dem Anbau des Miteigentümers: Wer sorgt für die Tragfähigkeit der Decke?

Stellt Euch doch mal den folgenden Fall vor: B kauft ein halbes Haus. Es handelt sich um ein ehemaliges Einfamilienhaus, bei dem die obere Hälfte und die untere Hälfte notariell getrennt wurden. B kauft die obere Hälfte. Die untere Hälfte gehört A. A wohnt schon seit vielen Jahren im Haus. Es gibt einen großen Garten, der B zu 55% Prozent gehört, Frau A zu 45%. Es gibt keine Vereinbarung über die Gartennutzung. Er wird gemeinschaftlich genutzt. Es gibt deswegen keine Konflikte.

Vor dem Kauf der oberen Hälfte durch B hatte A an ihre untere Hälfte (nach der notariellen Trennung) bereits einen Anbau gebaut, mit Bauantrag und allem drum und dran. Es handelt sich um einen Anbau mit einem etwas schräg abfallenden Flachdach. Dieser Anbau steht auf dem gemeinsamen Grundstück. B möchte nun auf diesem Flachdach eine Dachterasse bauen. B meint, dass Frau A bei der Errichtung des Anbaus dafür verantwortlich gewesen wäre, den Anbau statisch so zu bauen, dass B bzw. sein Vorgänger den „verbrauchten“ Platz vom gemeinsamen Grundstück ebenfalls nutzen kann, so z.B durch einen eigenen Anbau auf dem Anbau von A. Oder eben durch den Bau einer Dachterasse auf dem Anbau von A. B ist nun aber damit konfrontiert, dass das Dach des Anbaus von A nicht einmal trittfest ist und sogar beim Bau einer Dachterasse erhebliche Kosten entstehen würden, um die Tragfähigkeit des Untergrunds (des Dachs des Anbaus von A) genügend zu verbessern. Er fragt sich, ob er eine solche Verbesserung von A verlangen könnte. Man könnte ja fast meinen, A habe bewusst dafür gesorgt, dass über ihrem Anbau kein Anbau des Miteigentümers entstehen kann. Andererseits wusste B beim Kauf seiner Hälfte ja um die Bedingungen – oder hätte zumindest darum wissen können. Kann B A also in die Pflicht nehmen?
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Alt 23.04.2011, 18:17
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AW: Dachterasse auf dem Anbau des Miteigentümers: Wer sorgt für die Tragfähigkeit der Decke?

Wenn der Anbau ohne Dachterrasse geplant und vom Bauamt genehmigt wurde, dann kann dafür niemand in Regress genommen werden. Fraglich ist ohnehin, ob eine Dachterrasse genehmigt werden würde. Wenn B dies so wichtig war, warum hat er/sie sich dann nicht VOR dem Kauf erkundigt, ob das Dach dafür überhaupt in Frage kommt? Gekauft hat B ja nur die Immobilie, die dort steht und nicht die, die man vielleicht daraus machen könnte. Ich sehe hier keine Ansprüche von B.
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Alt 26.04.2011, 12:12
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AW: Dachterasse auf dem Anbau des Miteigentümers: Wer sorgt für die Tragfähigkeit der Decke?

Die Quotelung betrifft nicht nur die freie Grundstücksfläche sondern die gesamte, auch die Aufbauten. Einen Anspruch auf Nutzung/Bebauung der Dachfläche des Anbaues ergibt sich nicht. Diese müsste von allen gemeinsam genehmigt werden. (Bauliche Veränderung des Bestandes.) Besondere Ansprüche an die Tragfähigkeit hat B nicht.
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Stichworte
anbau, dachterasse, statik, tragfähigkeit

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