Dies ist eine Diskussion zu Dachfenster, Abstand zum Nachbarn? innerhalb des Forums Baurecht
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| Dachfenster, Abstand zum Nachbarn? Ich hätte da mal eine Frage im Bezug auf Dachfenster. Sagen wir mal Jemand hat eine Terasse auf der ersten Ebene und daran schließt die Aussenwand des Nachbarn an (Gründstücke überschneiden sich ein wenig). Wenn man auf der Terasse steht, kann man quasi die Regenrinne vom Nachbarn fast anfassen, weil die Tereasse halt in der ersten Etage liegt. Das heisst, man hat von der Terasse direkten Blick auf das Dach des Nachbarn. Soweit nicht schlimm, doch wenn der Nachbar jetzt ein Schrägfenster einbaut, ist es auf einmal so, dass wenn man dort grillt und der Nachbar am Fenster steht, als wenn er quasi mit dabei wäre, weil er nur sagen wir 2 Meter entfernt ist (Die Hauswand von im wo das Dach beginnt ist ja direkt auch die Grenze.) Hat Jemand eine Ahnung welche Regelnungen es dazu gibt? Ich glaube er hat das Fenster sogar genehmigt bekommen, ich weiß aber auch, dass er dann zum Bauamt gegangen ist und behauptet hat die Nachbarn hätten zugestimmt (er ist halt sehr eloquent und kann den Leuten dort gut was einreden). Ist es dann egal wie er die Genehmigung bekommen hat im nachinein, wenn er eine hat ist das rechtens? Weil der es genehmigt hat wurde mittlerweile entlassen, weil er diverse Gelder angenommen hat. Bei der Person ist es auch üblich bestimmte Bauprojekte, mit mehreren Arbeitern z.B. an Feiertagen um 3uhr Morgens durchzuziehen, weil ja dann alles geschlossen hat und man niemanden anrufen kann. Und danach steht es ja, dann heisst es "Ja ich kanns ja jetzt nichtmehr abreißen ich bitte sie". Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Machenschaften legal sind? |
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| AW: Dachfenster, Abstand zum Nachbarn? Der Einbau eines Dachflächenfenster ist nach den meisten Landesbauordnungen verfahrensfrei. Explizit kann hier Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 d Bayerische Bauordnung genannt werden.
Besondere nachbarschützende Aspekte, die man gegen das Dachflächenfenster anführen kann, sehe ich nicht. --- Schwarzbauten (2. Fallschilderung) werden nicht dadurch legitimiert, weil sie "da" sind. Hier kann man sich an die Bauordnungsbehörde (kreisfreie Stadt oder Landratsamt) wenden und darf sich beschweren. Ein Baukontrolleur wird sich die Sache dann anschauen und dann wird das Amt entscheiden, ob hier ein Verst0ß gegen geltendes Baurecht vorliegt und ggf. ein Rückbau angeordnet wird. Bezüglich der "Arbeitszeiten" in der Nacht kann sich der Nachbar bei der Bauordnungsbehörde beschweren. Bauarbeiten sind werkstags in der Zeit von 20.00 bis 07.00 Uhr nicht zulässig. Geändert von Nordhesse (28.11.2011 um 10:52 Uhr). |
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| AW: Dachfenster, Abstand zum Nachbarn? Zitat:
Daß die Nachbarn dann nicht mehr ungestört auf der Dachterrasse grillen können?? Umgekehrt wird ein Schuh draus - die Nachbarn düfen generell nur so grillen, daß von ihrem Grundstück keine unzulässigen Emissionen ausgehen. Völlig egal, ob der nächste Nachbar nun ein Dachfenster hat oder nicht...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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