Dies ist eine Diskussion zu Carport als Pferdestall. innerhalb des Forums Baurecht
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| Carport als Pferdestall. wie würde es sich verhalten wenn jemand in einem Misch Gebiet, allgemeines Wohngebiet, ein sattel Carport als Pferdestall umfunktionieren möchte. Darf man dieses überhaupt? Nutzungsänderung des Carports? Gehen wir davon aus, man hätte sich bei der zuständigen Stadt Informiert, diese sagen keine Auflagen und diese würden es genehmigen. Nun kommt ein Nachbar und ruft bei der Kreisverwaltung an und diese machen stress, weil keine Nutzungsänderung beantragt wurde.Aber wir stellen ns vor das Pferd ist schon da und die Nutzungsänderung wird nun durch einen Architekten gestellt. Kann das Bauamt des Kreises die Nutzung derzeit unterbinden? Welche Rechtlichen Rechtsspächungen könnte man in solch einem Fall nutzen? Eventuell wäre der Besitzer auch im Bereich des Garten Landschaftsbau tätig und würde das Pferd , sagen wir mal es wäre ein Kaltblut, für die Arbeit genutz wird oder für Therapeutische Zwecke für einen Schwerbehinderten Sohn zb. Würde es da sonderrechte geben zur Haltung auf dem eigenen Grundstück? Ich würde mich sehr über Antworten freuen |
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| AW: Carport als Pferdestall. Solange keine Genehmigung vorliegt, darf auch nicht genutzt werden! |
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| AW: Carport als Pferdestall. Was denn nun? Allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet? Egal, Pferdehaltung ist in diesen Gebieten verboten, weil Pferde Großtiere im Sinne der Baunutzungsverordnung sind und die dürfen nur im Außenbereich im Sinn des Baugesetzbuches gehalten werden. Da spielt auch die Begründung wegen Landschaftsbau keine Rolle. Die Kreisverwaltung ist Bauaufsichtsbehörde und hat alle Mittel, um eine Baugenehmigung zu versagen bzw. die vorhandene Nutzung zu untersagen. Es gibt nachbarschützende Vorschriften gerade wegen Großviehhaltung in Wohn- oder Mischgebieten wegen Geruchs- und/oder Lärmemissisonen, die von Großtieren ausgehen. Also raus mit dem Pferd auf eine Hofstelle und bekommst keinen Ärger mit der Bauaufsicht. Übrigens, persönliche Gründe spielen im Baurecht überhaupt keine Rolle, weil die jeder für sich reklamieren kann.
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