Dies ist eine Diskussion zu BY: Baugenehmigung während schwebendem Planfeststellungsverfahren innerhalb des Forums Baurecht
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| BY: Baugenehmigung während schwebendem Planfeststellungsverfahren Es ist die Errichtung eines EFH in Bayern geplant. Da im Flächennutzungsplan kein Baugebiet ausgewiesen war, wurde die Eingabeplanung der örtlichen Gemeinde vorgelegt und durch den Bauausschuss genehmigt. Das Landratsamt hat nun festgestellt, das im Jahr 1989 ein Planfeststellungsverfahren zur Ausweisung als Baugebiet für den Bereich eingeleitet wurde, welches jedoch kurz darauf nicht mehr weiterverfolgt wurde, da der größte Grundbesitzer nicht an Veräußerungen seiner Flächen interessiert war. Da das Verfahren nicht verworfen wurde, handelt es sich deshalb lt. LRA um ein (seit 22 (!) Jahren) schwebendes Verfahren. Eine Genehmigung während des lfd. Verfahrens könne nicht erteilt werden. Gibt es Auslegungen, da bei Bestehen eines solchen Urall-Verfahrens, dass nur verfahrensrechtlich nicht eingestellt wurde, eine Genehmigung ermöglichen. Kann hier auf die Gemeinde eingewirkt werden, das Verfahren einzustellen? |
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| AW: BY: Baugenehmigung während schwebendem Planfeststellungsverfahren Nein, da gibt es keine Möglichkeit! |
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| AW: BY: Baugenehmigung während schwebendem Planfeststellungsverfahren Das wäre schon schade. Bei unserem Plan B-Baugrundstück ist die Standfestigkeit wohl nicht gewährleistet, da der Nachbar ohne gültige Baugenehmigung eine ca. 7 Meter tiefe Abgrabung vorgenommen hat. Hier verweist das LRA auf den langwierigen und kostspieligen Zivilrechtsweg...ist halt eine große Firma. Dann werden wir unsere junge Familie vermutlich nicht in dieser strukturschwachen Region gründen, sondern in München bleiben. Die brauchen vielleicht eher ein bisschen Einkommen- und Umsatzsteueranteil. Ich bin seit über 15 Jahren in der Finanzverwaltung tätig und kann über so viel Formalismus nur den Kopf schütteln. |
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| AW: BY: Baugenehmigung während schwebendem Planfeststellungsverfahren Zitat:
![]() Im Ernst: mit gegenseitiger Verständnislosigkeit kommen wir hier nicht weiter. Es gibt nun mal Gesetze, die das Zusammenleben in einer Gemeinschaft regeln. Und weil wir nicht in Australien mit seinen riesigen Landressourcen leben, müssen nun mal Regeln für den Gebäudebau in diesem unseren dicht besiedelten Land her. Ich hab zwar gerade meine Glaskugel verlegt, aber aus deinen Schilderungen entnehme ich, dass es sich um ein Grundstück handelt, dass z.Z. Aussenbereich im Sinn von § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist. Dafür wurde vor Jahren mal ein Bauleitplanverfahren (so heißt es richtig, Planfeststellungsverfahren beruht auf anderen gesetzlichen Vorschriften)angeschoben, dass aus irgendwelchen Gründen nicht weiter geführt wurde. Stimmt, in diesem Fall gilt solange die alte F-Planausweisung, bis ein neuer Bauleitplan aufgestellt wurde. Es ist nun einmal so, dass nach § 1 BauGB niemand Anspruch auf Bauleitplanung hat. Es kommt immer auf den (guten) Willen des Gemeinderates an, ob er für einen bestimmten Bereich seines Gemeindegebietes Bauleitplanung betreiben will oder nicht. Die beste Möglichkeit, die Mehrheit des Gemeinderates zur Bauleitplanung zu bewegen, ist, soviele Interessenten wie möglich unter einen Hut zu bringen, um damit gegenüber den Ratsleuten Druck aufzubauen!
__________________ Meine Beiträge verfasse ich nach bestem Wissen und sind meine persönliche Meinung. Sollte mein Beitrag hilfreich sein, bitte ich um eine entsprechende Bewertung durch Anklicken des Buttons rechts oben. Danke. |
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| AW: BY: Baugenehmigung während schwebendem Planfeststellungsverfahren Leider wurde mit #3 die Beitragsfiktion verlassen und es darf nicht mehr geantwortet werden! |
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| AW: BY: Baugenehmigung während schwebendem Planfeststellungsverfahren Dann bitte Beitrag und Account komplett löschen. |
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| AW: BY: Baugenehmigung während schwebendem Planfeststellungsverfahren Im übrigen: IHR sinngemäßer Beitrag "Nein - da geht nichts mehr" hat MICH zu der persönliche Aussage verleitet, da IHR Beitrag darauf schließen ließ, dass hier ein nicht sachlich argumentierende Sachbearbeiter der Baubehörden schreibt. |
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