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Braucht man eine Baugenehmigung...

Dies ist eine Diskussion zu Braucht man eine Baugenehmigung... innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 27.07.2011, 11:21
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Braucht man eine Baugenehmigung...

Ein Käufer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus möchte einige Änderungen vorsehen. Im Innren soll eine Tür zugemauert, und an anderer Stelle ein neuer Durchlaß geschaffen werden. Der Balkon soll zum Wintergarten ausgebaut werden, also mit einem Dach und Fenstern versehen. (Da DG-Wohnung gibt es keinen darüber liegenden Balkon) Ein Dachfenster soll vergrössert werden, ein weiteres, neues eingebaut. Später soll evtl noch eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden.

In wie weit haben die weiteren Eigentümer des Hauses, des Grundstücks und der Nachbarschaft (ein weiteres Haus auf dem Nachbargrundstück ist in Reihenbebauung dirket daran gebaut)
Mitsprache - bzw. Vetorechte?
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Alt 27.07.2011, 15:49
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AW: Braucht man eine Baugenehmigung...

Hier soll massiv ind das Gemeinschaftseigentum eingegriffen werden. Dazu müssen von vorne herein alle Miteigentümer ihre Zustimmung erteilen!
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Alt 27.07.2011, 17:04
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AW: Braucht man eine Baugenehmigung...

Zitat:
"(...) Der Balkon soll zum Wintergarten ausgebaut werden, also mit einem Dach und Fenstern versehen. (Da DG-Wohnung gibt es keinen darüber liegenden Balkon. (...)"

Die Wandlung eine genehmigten Balkons in einen Wintergarten bedarf sicher einer Baugenehmigung für das GESAMTobjekt. Also hier muss der befugte Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft entsprechende Anträge stellen. Denn erfahrungsgemäß handelt es sich bei Wintergärten i.d.R. um eine reine Wohnraumerweiterungen (also um nicht baulich/thermisch vom Wohnraum abgetrennte Bereiche).

Dies hat Einfluss auf die Geschossflächenzahl (GFZ) und ggf. den Stellplatzbedarf des Objektes. Was sagt der Bebauungsplan ? Was sagen sonstige örtliche Satzungen ? Das ist dringend mit dem örtlichen Bauamt bzw. der Baugenehmigungsbehörde zu klären.

Klar müssen alle baulichen Veränderungen am Objekt mit der Eigentümergemeinschaft abgeklärt werden. Hier ist der WEG-Vertrag maßgebend ...

Denn selbst wenn man z.B. den Balkon zu einem Wintergarten umbauen darf und dies die Nutzungszahlen (GFZ) des Gesamtgebäudes erhöht, wird irgendwann ggf. die GFZ für das Objekt insgesamt ausgeschöpft sein. Und die anderen Nachbarn haben dann das Nachsehen, wenn sie das Gleiche machen wollen. Das Windhundprinzip dürfte hier für mächtig Ärger sorgen ...
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  #4 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 17:58
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AW: Braucht man eine Baugenehmigung...

ok das Projekt Wintergarten bedarf also umfangreicher Vorabklärungen. Was, wenn man sich zunächst mit einer relativ leicht rückbaubaren Holz/Kunststoffkonstruktion begnügt, welche den Balkon von oben Regen schützen soll aber seitlich und nach vorne offen ist?

Wie sieht es mit dem Umbau der Zwischenwände im Inneren der Wohnung aus? Das würde ja eh keiner mitbekommen, aber ist es auch rechtens, etwas zu verändern, wenn dann der Grundriß nicht mehr stimmt?

Und: Wie sieht es mit der geplanten Vergrösserung der Fensterfläche aus?
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  #5 (permalink)  
Alt 28.07.2011, 00:20
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AW: Braucht man eine Baugenehmigung...

Zitat:
Zitat von Cloakmaster Beitrag anzeigen
Ein Käufer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus möchte einige Änderungen vorsehen. Im Innren soll eine Tür zugemauert, und an anderer Stelle ein neuer Durchlaß geschaffen werden.
In seiner Wohnung kann der Eigentümer Türen und Wände versetzen lassen, solange das nicht in die Statik des Gebäudes eingreift.
Zitat:
Der Balkon soll zum Wintergarten ausgebaut werden, also mit einem Dach und Fenstern versehen. (Da DG-Wohnung gibt es keinen darüber liegenden Balkon) Ein Dachfenster soll vergrössert werden, ein weiteres, neues eingebaut.
Das verändert baulich massiv das Erscheinungsbild des Hauses und ist daher genehmigungspflichtig durch die Eigentümergemeinschaft.

Zitat:
Später soll evtl noch eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden.
Dito, da es ins Gemeinschaftseigentum eingreift.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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