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Betrug mit Namensverwechselung

Dies ist eine Diskussion zu Betrug mit Namensverwechselung innerhalb des Forums Baurecht

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Alt 20.03.2009, 15:44
Boardneuling
 
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Betrug mit Namensverwechselung

Mal angenommen es gibt Betrüger die mittels von Namensverwechselungen in Hessen Grundbücher fälschen bzw Erbbaugrundbücher erstellen und diese auf Firmen übertragen mittels erlangten Notarsvollmachten im Ausland
Mal angenommen es gäbe folgende Fakten
Fakten die Vorliegen würden bzw. Unterhaltungen Mitgehört
Namensverwechselung Aufgrund eines vertauschten Buchstabens zb mike in maik
deutsche Grundstücke aufgeführt auch mit zb. Maik (rechtmäsiger Besitzer zb.Mike)
Ausländischer Notar/Rechtsanwalt hat Vollmacht ist diese auf deutsche Notare übertragbar?
Die Betrüger meinten wurde nicht auffallen wenn dann nur Notarsfehler
Übertragung auf ein Unternehmen Zwecks Kapitalbeschaffung)
Interesse nur Hessen Betrug ging nur bis 31.12.08 ab dann würde es schwerer
Interresse bei den Betrügern ob Verkauf nach 1948 stattfand ( vermutlich Zugang zu alten Grundbüchern) oder Eintragung in alte Bücher.
Fällt nur auf bei Verkauf auf wie doppelte Buchführung ( 2. Grundbuch Erbbaugrundbuch)
altes Gesetz noch von vor 1900 Erbpachtrecht
und es ginge um Geldbeschaffung von Großbauprojekten.
Erbbaurecht wird beliehen( wie erfolgt Wertermittlung)
wie lange kann man in Hessen einen Vertrag bei Notar hinterlegen.
rechtmäßiger Eigentümer erhält keine Nachricht wegen Namensverwechselung.
Gibt es solch einen Fall.
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